Kosten einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung sind steuerlich als Werbungskosen abziehbar. Eine doppelte Haushaltsführung liegt aber nur vor, wenn der Arbeitnehmer neben der Wohnung am Arbeitsort zuhause einen eigenen Hausstand unterhält und sich dort auch an den Kosten der Lebensführung finanziell beteiligt.
Bei verheirateten Personen ist die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung zumeist kein Problem, da üblicherweise der Ehegatte oder die gesamte Familie weiter in der Heimat wohnen und dort eine eigene, abgeschlossene Wohnung nutzen. Auch die finanzielle Beteiligung wird nur selten angezweifelt. Bei Ledigen ist die Sache komplizierter, wenn der Arbeitnehmer zuhause keine eigene, abgeschlossene Wohnung nutzt, sondern noch im Haus der Eltern wohnt, also ein so genannter Mehrgenerationenhaushalt besteht. Weiterlesen