Am 6.5.2020 haben in einer Telefonkonferenz Bundeskanzlerin und Regierungschefs der Länder das weitere Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Was ist aus Sicht der Wirtschaft davon zu halten?
Hintergrund
Seit dem exponentiellen Anstieg der Infektionszahlen in Deutschland ist es durch abgestimmte Beschränkungsmaßnahmen der Länder gelungen, die Zahl der Neuinfektionen wieder deutlich zu reduzieren. In der Folge sind seit dem 20.4.2020 schrittweise erste Öffnungsmaßnahmen durchgeführt worden, die Zahl der Neuinfektionen ist weiterhin niedrig geblieben. Auch wenn die Anordnung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen nach dem BInfSchG Ländersache ist, haben sich die Bundesländer in der Vergangenheit sehr eng mit dem Bund, vertreten durch die Bundeskanzlerin abgestimmt, um ein möglichst einheitliches Vorgehen in Grundsatzfragen im Umgang mit der Pandemie sicherzustellen. Das erste Treffen in Form einer Telefonkonferenz fand am 12.3.2020 statt, am 22.3.2020 und 28.04.2020 wurden dann die „Leitlinien zur Erweiterung der Beschränkung sozialer Kontakte“ mit umfangreichen Ausgangsbeschränkungen, Betriebsschließungen im Handel, in der Gastronomie und Dienstleistungsbetrieben beschlossen. In der heutigen Telefonkonferenz vom 6.5.2020 haben sich nun Bund und Länder auf einen „erheblichen weiteren Öffnungsschritt“ verständigt. Die Länder sollen unter Beobachtung des weiteren Infektionsgeschehens auf der Grundlage von Hygiene- und Abstandskonzepten in eigener Verantwortung über weitere Öffnungsschritte entscheiden.
Was bedeuten die neuen Leitlinien für die Wirtschaft?
Die heute verabschiedeten Leitlinien enthalten ein 13-Punkte-Grundsatzpapier, das Orientierung gibt für die Bereiche Schulen, Kinderbetreuung, Krankenhäuser, Pflege-, Senioren- und Behinderteneinrichtungen, sicheres Arbeiten, Breiten- und Freizeitsport sowie Profisport. Das bedeutet im Einzelnen für die gewerbliche Wirtschaft: Weiterlesen