Bereits mit Urteil vom 24.10.2017 hat der BFH (Az: VIII R 13/15) den endgültigen Ausfall einer Kapitalforderung im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG der privaten Vermögenssphäre zugeordnet, sodass nach Einführung der Abgeltungssteuer durch den Ausfall ein steuerlich anzuerkennender Verlust gegeben ist. Jetzt tritt der Fiskus nach und streitet um den Zeitpunkt. Weiterlesen
Darlehensausfall: Der Streit um den Zeitpunkt
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