Während ich diese Zeilen schreibe, schaue ich in unseren Garten, in dem gerade eine Wühlmaus oder eine Wühlmaus-Familie ihr Unwesen treibt. Unser Rasen wirkt dadurch arg ramponiert, doch wenn ich den Sachverhalt lese, der einem Urteil des FG Hamburg zugrunde liegt, relativiert sich mein Ärger. Immerhin musste eine Hauseigentümerin über mehr als zehn Jahre einen Marderbefall hinnehmen, der ihr Kosten von über 50.000 Euro verursacht hat. Und am Ende des Tages musste sie sich auch noch schlaue Sprüche der Hamburger Finanzrichter anhören, die offenbar Experten in der Vergrämung von Mardern sind. Hätte die Klägerin nicht die örtlichen Marderexperten, sondern frühzeitig die Finanzrichter befragt, wäre ihr der hohe Schaden sicherlich erspart geblieben (FG Hamburg, Urteil vom 21.2.2020, 3 K 28/19). Doch der Reihe nach. Weiterlesen
Finanzrichter als Marder-Experten
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