Serie „Bilanzskandale“: Bilanzfälschung im Anhang des Jahresabschlusses

Manipulationen im Anhang? Geht das? Aber ja. Durch falsche bzw. fehlende Informationen wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens besser dargestellt als sie tatsächlich ist. Wenn gefälscht wird, dann muss alles zueinanderpassen. Oder wie schrieb vor einiger Zeit ein Studierender: „Bilanzfälschung ist aufwendig“.

Keine Sorge, ich hatte in der Vorlesung nicht zur Bilanzfälschung ermuntert. Im Gegenteil. Ziel war, zwischen Bilanzfälschung und Bilanzkosmetik zu unterscheiden. Anhand von Geschichten zu Big Manni von Flowtex lassen sich einige Beispiele der Bilanzfälschung verständlich erläutern. So bleiben die Inhalte bei den Zuhörern hängen.

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Manipulationssichere Kassen: 16:1 für die Länder

Wie bereits erwartet hat das BFH-Urteil vom 25.3.2015 (X R 20/13) zum Zeitreihenvergleich neuen Wind in Sachen „Manipulationssichere Kassen“ gebracht. Die Bundesländer fordern nunmehr geschlossen eine Einführung derartiger Systeme. Dem Vernehmen nach soll sich der Bund aufgrund des Drucks eines oder mehrere Verbände (insbesondere DEHOGA) derzeit wohl noch gegen eine Pflicht zur Verwendung manipulationssicherer Kassen wehren. Allerdings scheint die Abwehrfront zu bröckeln.

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