Allein schon die Wörter „Lamborghini“ und „Ferrari“ lassen viele Autofahrer ins Schwärmen geraten. Ökologie hin oder her – es gibt kein Halten mehr. Und so verwundert es nicht, dass derartige Boliden immer wieder im Betriebsvermögen „landen“ und der steuerliche Berater anschließend retten muss, was zu retten ist, sprich das Finanzamt davon zu überzeugen hat, dass die Kosten für Luxusfahrzeuge keinen unangemessenen Repräsentationsaufwand darstellen und die Vorsteuer aus der Anschaffung abgezogen werden darf. Das FG Hamburg hat jüngst zum Abzug der Vorsteuer für einen Lamborghini Aventador sowie für einen Ferrari California Stellung bezogen.
Vorsteuerabzug für die Anschaffung von Lamborghini und Ferrari?
Kommentar