Lohnsteuer-Außenprüfungen 2020: Mehrergebnisrückgang im Vergleich zu 2019?

Mit ihrer Meldung vom 06.04.2021 hat die Finanzverwaltung zu den Ergebnissen der Lohnsteuer-Außenprüfungen und der Lohnsteuer-Nachschau im vergangenen Jahr informiert.

Hintergrund

Für den Arbeitgeber gibt es sicherlich schönere Dinge als eine Lohnsteuer-Außenprüfung. In unregelmäßigen Abständen trifft sie jedoch die meisten einmal. Ihre Rechtsgrundlage ist in § 42f EStG niedergelegt. Prüfungsgegenstand ist die Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber. Angeordnet durch Verwaltungsakt, gilt für die weitreichenden Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers bei der Außenprüfung § 200 AO.

Bereits der Gesetzestext von § 42f EStG zeigt die umfassenden Pflichten auf: Weiterlesen