Fitnessstudios im Lockdown – lag ein Leistungsaustausch vor?

Während des Corona-Lockdowns im Frühjahr 2020 mussten auch die Fitnessstudios schließen. Viele Betreiber haben ihren Mitgliedern damals angeboten, dass der Zeitraum, in dem die Mitglieder nicht trainieren konnten, am Ende der Mitgliedschaft beitragsfrei angehängt wird.  Auch wurden Onlinekurse angeboten und andere Aktivitäten entwickelt, um die Mitglieder zu behalten.

Die Frage ist, ob in der Zeit von Mitte März bis Mitte Mai 2020 dennoch ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch oder aber eine steuerbare Anzahlung der Mitglieder auf noch zu erbringende Leistungen vorlag. Weiterlesen

Update: BGH versagt Entschädigungsanspruch bei Corona-Lockdown

Gewerbetreibende, die aufgrund einer coronabedingten, staatlichen Schließungsanordnung einen Vermögensschaden nach Umsatzausfall erleiden, haben keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung – das hat der BGH in einer wichtigen Grundsatzentscheidung am 17.3.2022 entschieden (III ZR 79/21).

Hintergrund

Ich hatte berichtet: In der Corona-Pandemie haben Gewerbetreibende bei staatlichen Schließungsanordnungen zum Teil erhebliche Umsatzeinbußen erlitten, die nicht immer durch die staatlichen Corona-Finanzhilfen kompensiert werden. Vor diesem Hintergrund hat es seit Frühjahr 2020 wiederholt zivilgerichtliche Klagen von Betroffenen gegeben mit dem Ziel, den Staat auf Entschädigungszahlungen in Anspruch zu nehmen. Jetzt hat der BGH mit einer Grundsatzentscheidung ein Machtwort gesprochen: Es gibt keine staatliche Entschädigung bei coronabedingten staatlichen Schließungsanordnungen.

BGH schafft Klarheit

Bereits in der mündlichen Verhandlung am 3.3.2022 hatte der BGH angedeutet, dass die Entschädigungsregelungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) gerade nicht für einen Ausgleich bei flächendeckenden Betriebsschließungen gedacht sind. Auch nach anderen Rechtsgrundlagen sieht der BGH jetzt keinen Fall von Staatshaftung.

Große Bedeutung für viele Vergleichsfälle

Die BGH-Entscheidung ist in ihrem Ergebnis wenig überraschend. Weiterlesen

BGH: Wenig Aussicht auf Entschädigungsanspruch bei Corona-Lockdown

Gewerbetreibende, die aufgrund einer coronabedingten, staatlichen Schließungsanordnung einen Vermögensschaden nach Umsatzausfall erleiden, haben wenig Aussicht auf staatliche Entschädigung – das hat der BGH jetzt durchblicken lassen (III ZR 79/21).

Hintergrund

In der Corona-Pandemie haben Gewerbetreibende bei staatlichen Schließungsanordnungen zum Teil erhebliche Umsatzeinbußen erlitten, die nicht immer durch die staatlichen Corona-Finanzhilfen kompensiert werden. Vor diesem Hintergrund hat es seit Frühjahr 2020 wiederholt zivilgerichtliche Klagen von Betroffenen gegeben mit dem Ziel, den Staat auf Entschädigungszahlungen in Anspruch zu nehmen. Zuletzt hatte das OLG Stuttgart (OLG Stuttgart, Urteil v. 9.2.2022 – 4 U 28/21) Entschädigungsansprüche versagt.

BGH macht Betroffenen wenig Hoffnung

Jetzt hat der BGH im Verfahren III ZR 79/21 am 3.3.2022 mündlich verhandelt und angedeutet, dass die Entschädigungsregelungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) gerade nicht für einen Ausgleich bei flächendeckenden Betriebsschließungen gedacht sind. Auch nach anderen Rechtsgrundlagen sieht der BGH offenbar keinen Fall von Staatshaftung. Weiterlesen

Minderung der Geschäftsmiete im Lockdown? BGH zeigt wo`s langgeht!

Am 1.12.2021 hat der BGH (XII ZR 8/21) über die Rechtsfrage verhandelt, ob ein Gewerbemieter seine Miete pauschal um die Hälfte kürzen kann, wenn das das Geschäft wegen einer behördlichen Anordnung schließen muss.

Was müssen Gewerbemieter und Gewerbevermieter jetzt beachten?

Hintergrund

Was geschieht, wenn der Staat in Zeiten der Corona-Pandemie eingreift und behördliche Schließungsanordnungen von Geschäftslokalen verfügt, wer trägt dann das wirtschaftliche Ausfallrisiko? Kann die Miete gekürzt oder der Vertrag gar gekündigt werden? Die Zivilgerichte haben bislang unterschiedlich geurteilt, darüber habe ich hier im Blog berichtet. Der Gesetzgeber hat Ende 2020 (BGBl 2020 S. 3328, 3332) reagiert:

Durch Änderung des Art. 240 EGBGB, § 7 wird jetzt bei § 313 BGB (widerleglich) vermutet, dass sich mit den Auswirkungen der behördlichen Pandemiemaßnahmen ein Umstand wesentlich geändert hat, der zur Grundlage des gewerblichen Mietverhältnisses geworden ist. Das kann zu einer Anpassung des Mietvertrages führen.

Aber mit welchem Inhalt? Weiterlesen

PCR-Test, Schnelltest, Selbsttest: Deutschland im Corona-Test-Wahn und die Folgen für die Wirtschaft

Im Konflikt zwischen immer noch fehlenden Impfstoffkapazitäten und Lockerungen beim Corona-Lockdown setzt die Politik inzwischen auf ihre nationale Teststrategie.

Aber was bringen Teststrategien im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie wirklich und was bedeuten sie für die Wirtschaft?

Hintergrund

Am 3.3.2021 hat sich die MPK auf umfangreichen Lockerungen vom seit November 2020 geltenden Lockdown verständigt. Hierbei spielt das Inzidenzgeschehen „in Stufen“ eine zentrale Rolle, ferner wird das „Freitesten“ als Allheilmittel für weitere Lockerungsschritte begriffen – bis Deutschland flächendeckend gegen Corona geimpft ist. Weiterlesen

#SpendenStattVernichten: Neues zur Umsatzsteuerpflicht auf Sachspenden

Der nunmehr viele Wochen anhaltende zweite harte Lockdown hat dazu geführt, dass Einzelhändler auf einem Großteil ihrer Waren sitzen geblieben sind. Vor allem die Textilbranche dürfte dies hart treffen, unterliegt doch gerade die Mode den jeweiligen Trends einer Saison. Hürden müssen die jeweiligen Einzelhändler überwinden, wenn sie die überquellenden Lager durch entsprechende Sachspenden leeren wollen. Denn: ebenso wie beim Verkauf unterliegen Sachspenden der Umsatzsteuerpflicht. Dies führt meist dazu, dass die nicht verkauften Waren geschreddert werden. Berücksichtigt man, dass aktuell mehrere hundert Millionen unverkaufter Kleidungsstücke deutschlandweit in den Lagern liegen, ergibt dies eine unsagbare Wertezerstörung.

Eine grundlegende Änderung dieses umsatzsteuerrechtlichen Paradoxons fordert nunmehr eine Allianz aus der Grünen-Bundestagsfraktion, dem Handelsverband Deutschland (HDE) und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband. Unter dem Slogan „#Spenden statt Vernichten – Lagerware für den guten Zweck“, stellten sie vergangene Woche eine gemeinsame Initiative für die Weiterverwendung von Waren vor, die während der Corona-Krise nicht verkauft werden konnten.

Hauptanliegen: Abschaffung der Umsatzsteuer auf Sachspenden

Hauptanliegen der Initiative ist die Abschaffung der Umsatzsteuer auf Sachspenden. Weiterlesen

Corona-Lockdown und Öffnungsperspektiven: Wer frisiert die Bundeskanzlerin?

Friseurbetriebe dürfen auf Basis des MPK-Beschlusses vom 10.2.2021 (Ziff. 5) sei heute (1.3.2021) wieder öffnen. Praktische Schwierigkeiten bei der Umsetzung dürften sich aber aus der Corona-Arbeitsschutzverordnung ergeben, neue Problem sind vorprogrammiert.

Hintergrund

Auf Basis des aktuellen Lockdown-Beschlusses der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin (MPK) vom 10.2.2021 ist der Lockdown in Deutschland bis 7.3.2021 verlängert. Erst am 3.3.2021 will die MPK wieder über die aktuelle Situation und mögliche Öffnungsperspektiven für Soloselbständige und Unternehmen beraten. Friseure allerdings haben bereits eine Öffnungsperspektive: Sie dürfen unter Berücksichtigung der Körperhygiene bereits ab 1.3.2021 wieder öffnen.

Aktuelle Schließung von Friseurbetrieben rechtmäßig – sagen die Verwaltungsgerichte Weiterlesen

(Kein) Wirtschaften im Dauer-Lockdown – Warum die Unternehmen eine Planungsperspektive und Öffnungsstrategie bis 3.3.2021 brauchen

Seit 2.11.2020 und noch bis 7.3.2021 befindet sich jetzt Deutschland im Dauer-Lockdown. Jetzt braucht die deutsche Wirtschaft spätestens in der nächsten Konferenz der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin (MPK) am 3.3.2021 eine klare Öffnungsperspektive.

Hintergrund

Seit 2.11.2020 befindet die deutsche Wirtschaft nach dem zweiten Lockdown-Beschluss der MPK vom 28.10.2020 in weiten Teilen in einer „Corona-Starre“. Verurteilt zum Nichtstun und wiederholt in vergeblicher Erwartung staatlicher Finanzhilfen leiden die Unternehmen und Soloselbständigen von einer Lockdown-Verlängerung zur nächsten, aktuell bis zum 7.3.2021. Nächste Entscheidungen sollen nun in der MPK am 3.3.2021 erfolgen.

Fruchtlose Ankündigungspolitik der MPK

Bereits im MPK-Beschluss vom 19.1.2021 war unter Ziff.1 vereinbart, für das Vorgehen nach dem 14.2.2021 „bis dahin ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie zu erarbeiten.“ Thüringen hat in einer Protokollerklärung eine gemeinsame bundesweite Ausrichtung auf ein Ampelsystem vorgeschlagen: Eine Inzidenz bis 35 bedeutet, dass keine Maßnahmen notwendig sind (grün); ab 35 werden Maßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln umgesetzt (gelb); ab einer Inzidenz von 50 werden Maßnahmen wie Schließen von Einzelhandel und Gaststätten etc. umgesetzt, die sich zur Senkung der Inzidenz bewährt haben (rot). Geworden ist aus alldem nichts.

Im MPK-Beschluss vom 10.2.2021 ist unter Ziff. 6 abermals angekündigt „die Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe, damit unser Leben wieder Normalität gewinnt.“

Deutsche Wirtschaft im Sinkflug

Jetzt wird`s Zeit für die mehrfach angekündigte Öffnungsstrategie, wie – stellvertretend – die Konjunkturumfrage des DIHK bei bundesweit mehr als 30.000 Unternehmen belegt: Weiterlesen

Lockdown-Verlängerung und Corona-Finanzhilfen: Jetzt muss der Bund endlich liefern

Am 5.1.2021 haben sich die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundeskanzlerin auf eine Verlängerung des Lockdowns Bis 31.1.2021 verständigt. Allmählich geht in Unternehmen finanziell die Puste aus. Doch zwischen den Versprechen der Politik und der Realität besteht nach wie vor eine tiefe Kluft.

Hintergrund

Am 13.12.2020 hat die MPK einen harten Lockdown für die Zeit vom 16.12.2020 bis 10.1.2021 geschlossen; hierüber habe ich berichtet (s. Beitrag v. 14.12.2020). Am 5.1.2021 haben sich die hat sich MPK auf eine Verlängerung des Lockdowns bis 31.1.2021 verständigt. Die bisherigen Betriebsschließungen gelten unverändert fort. Für die Zeit der Betriebsschließungen werden die bisherigen Programme der Corona-Finanzhilfen fortgesetzt.

Was hat die Politik am 6.1.2021 für finanzielle Hilfen angekündigt?

Im MPK-Beschluss v. 5.1.2021 heißt es (Ziff.11):

Durch Abschlagszahlungen wurden bisher über eine Milliarde Euro an Novemberhilfe durch den Bund an Betroffene ausgezahlt. Die vollständige Auszahlung der beantragten Novemberhilfe über die Länder erfolgt spätestens ab dem 10. Januar 2021. Anträge für die Dezemberhilfe können seit Mitte Dezember 2020 gestellt werden, die ersten Abschlagszahlungen erfolgen seit Anfang Januar. Nunmehr kommt insbesondere der Überbrückungshilfe III des Bundes besondere Bedeutung zu. Dabei wird je nach Umsatzrückgang und Betroffenheit ein bestimmter Prozentsatz der fixen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 500.000 Euro pro Monat erstattet. Es werden Abschlagszahlungen möglich gemacht. Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III werden durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen.“

Wie sieht die Realität aus?

Es zieht sich wie ein roter Faden durch die politischen Ankündigungen des Bundes zu finanziellen Unterstützungen von Soloselbständigen, Einrichtungen und Unternehmen: Die Hilfe wird „schnell“ und „unbürokratisch“ versprochen. Allerdings sieht die Realität anders aus:

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember (Dezemberhilfe) kann seit dem 23.12.2020 beantragt werden – und nicht wie es im MPK-Beschluss vom 5.1.2021 heißt „seit Mitte Dezember“. Die Antragstellung ist Gottlob noch bis 31.3.2021 auch rückwirkend möglich. Die Abschlagszahlungen werden bis zu einer Höhe von maximal 50.000 Euro gewährt und laut Ankündigung des Bundeswirtschaftsministeriums seit dem 5.1.2021 ausbezahlt; Soloselbständige können im eigenen Namen Anträge bis maximal 5.000 Euro stellen. Prüfende Dritte wie Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer können die Anträge für die Firmen auf der bundesweit einheitlichen Plattform stellen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Nach der Bearbeitung, die in Bayern zentral durch die IHK für München und Oberbayern erfolgt, können betroffene Unternehmer Hilfen in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Beitrag zum Ausgleich der erlittenen Schäden erhalten. Dies betrifft allerdings nur die Schließungen auf Grundlage der Bund-Länder-Beschlüsse vom 28.10. und 25.11.2020 („Lockdown light“). Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat am 6.1.2020 angekündigt, dass die November- und Dezember-Hilfen über die Abschlagszahlungen hinausgehend voraussichtlich ab dem 13.1.2021 ausgezahlt werden können. Wir sind gespannt!

Für Unternehmen, die erst auf der Grundlage des Bund-Länder-Beschlusses vom 13.12. 2020 („harter Lockdown“) schließen mussten, greift die Dezemberhilfe grundsätzlich nicht. Diese Unternehmen werden im Rahmen der Überbrückungshilfe III entschädigt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/ueberbrueckungshilfe-lll.html.

Allerdings: Die erforderliche Bearbeitungssoftware liegt noch gar nicht vor, Anträge können noch gar nicht gestellt werden: Vor diesem Hintergrund verwundert die Ankündigung, dass „noch im Januar 2021 Abschlagszahlungen möglich gemacht werden“. Denn die bisherigen FAQ des BMWi (Stand 17.12.2020, Ziff. 3.1) gehen davon aus, dass Abschlagszahlungen die vorherige „reguläre“ Beantragung von Überbrückungshilfe voraussetzt. Ohne Bearbeitungssoftware aber kein Antrag, ohne Antrag keine Abschlagszahlung – Bürokratiearmut sieht anders aus.

Bewertung

Was ist von all dem zu halten? Die Nerven von Solos und Unternehmen, die dringend auf Finanzhilfen zur Erhaltung ihrer Zahlungsfähigkeit angewiesen sind, liegen inzwischen blank – die Nerven ihrer Steuerberater oder Rechtsanwälte, unter deren Mitwirkung Anträge im online-Portal zu stellen sind, eingeschlossen. Und dennoch: Es hilft nichts – auch wenn die finanzielle Not noch so groß ist. Und eine gerichtliche Klage funktioniert nicht, weil auf staatliche Subventionen schon haushaltsrechtlich kein klagbarer Anspruch besteht.

Was allerdings zu immer größerer Verärgerung führt, sind die vollmundigen Ankündigungen der Politik wie zuletzt am 5.1.2021, die anschließend nicht eingehalten werden können. Natürlich steht auch die Politik und im Anschluss die Verwaltungsbürokratie, die politische Beschlüsse umsetzen muss, unter gewaltigem Corona-Druck. Es wäre aber ehrlicher, wenn sich die Bundes-Politik auch öffentlich endlich zu ihren Fehlern bekennen würde und nicht fortzusetzen, viel zu versprechen aber wenig zu halten.

Quellen

Liquiditätsprognose in der Corona-Krise

Entwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts sorgt für Glaskugellesen

Die Wirtschaft befindet sich wieder im Lockdown. Zumindest teilweise. Einige Branchen leiden massiv unter den Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie. So traurig es ist, aber einige Unternehmen werden im nächsten Jahr Insolvenz anmelden. Derzeit gelten hierfür noch bis zum 31. Dezember 2020 einige Ausnahmeregelungen.

Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen können helfen, Insolvenzen zu vermeiden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts. Dies soll Unternehmen dabei unterstützen, Krisen und finanzielle Schieflagen rechtzeitig zu erkennen und entgegen zu steuern. Dies wäre auch bereits in der Vergangenheit hilfreich gewesen. Die Idee einer Liquiditätsprognose ist hilfreich, allerdings ist der Zeithorizont zu lange. Weiterlesen