Unabhängig davon, ob ein Gewerbebetrieb (§ 16 EStG) oder eine GmbH Beteiligung (§ 17 EStG) verkauft wird, bei beiden gilt das Stichtagsprinzip. Wer dies nicht berücksichtigt, tappt bei Kaufpreisraten gegebenenfalls in eine Liquiditätsfalle.
Der Kaufpreis wird nämlich in dem Veranlagungsjahr komplett besteuert, in dem der Gewerbebetrieb oder die GmbH-Anteile übergegangen sind. Wenn daher die Kaufpreisraten bis zur Bekanntgabe dieses Steuerbescheides nicht ausreichen, um die aus dem Verkauf resultierende Steuerlast zu zahlen, ist zwangsläufig ein Liquiditätsproblem gegeben.
Wer beispielsweise seine GmbH für 1 Million € veräußert, realisiert bei Anschaffungskosten von 25.000 € einen Veräußerungserlös von 975.000 €. Weiterlesen