Am 27.5.2021 hat sich die Bundesregierung ‚in letzter Sekunde‘ doch noch auf das umstrittene Lieferkettengesetz geeinigt, das noch im Juni 2021 im Parlament verabschiedet werden soll.
Was ist davon angesichts der weitreichenden Auswirkungen zu halten?
Hintergrund
Ich hatte wiederholt berichtet. Das politisch hoch umstrittene sogenannte Lieferkettengesetz war noch Mitte Mai 2021 kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestages gestrichen worden. Vor allem die Unionsseite hatte auf eine Nachbesserung in Bezug auf eine Einschränkung der zivilrechtlichen Haftung von Unternehmen gedrungen. Große Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten werden ab 2023, Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten ab 2024 verpflichtet, gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße bei ihren weltweiten direkten Zulieferern vorzugehen. Bei Verfehlungen drohen Bußgelder von bis zu zwei Prozent des jährlichen Umsatzes.
Welche Änderungen am Gesetz hat es noch gegeben?
Nach den erfolgten Nachverhandlungen der Koalitionspartner ist eine wesentliche Neuerung, dass auch die deutschen Töchter ausländischer Unternehmen die Vorgaben des Lieferkettengesetzes erfüllen müssen. Der Umweltschutzaspekt wird nochmals verschärft, indem auf ein Abkommen zum Abfallhandel verwiesen wird. Im Gesetz wird nun auch explizit ausgeschlossen, dass betroffene Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen in Deutschland zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Weiterlesen