Unbeschränkte Steuerpflicht trotz Lebensmittelpunkt im Ausland?

Nach § 1 Abs. 1 S. 1 EStG sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Nach dem Welteinkommensprinzip werden von der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht inländische und ausländische Einkünfte erfasst.

Aber schließt die Tatsache, dass ein Steuerpflichtiger neben einem inländischen Wohnsitz auch einen Wohnsitz im Ausland hat, die unbeschränkte Steuerpflicht aus, wenn der ausländische Wohnsitz den Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen begründet? Hierüber hatte nun der BFH zu entscheiden (Urteil vom 23.10.2018 – I R 74/16). Weiterlesen