Eine Leasingsonderzahlung, die Einnahmen-Überschussrechner bei Leasingbeginn für ihren Firmenwagen leisten, führt im Umfang der betrieblichen Kfz-Nutzung grundsätzlich zu sofort abziehbaren Betriebsausgaben. Das Prinzip des Sofortabzugs haben sich viele Einnahmen-Überschussrechner zunutze gemacht. Konkret wurde der Leasingbeginn oftmals auf den Dezember gelegt und wie durch ein Wunder betrug die betriebliche Fahrleistung ausgerechnet in diesem Monat nahezu 100 Prozent. Folge sollte ein fast vollständiger Abzug der Leasingsonderzahlung sein – und zwar auch dann, wenn das Kfz in den Folgejahren erheblich weniger betrieblich genutzt oder aber zur so genannten Ein-Prozent-Regelung übergegangen wird.
Allerdings wurde das Modell offenbar so weit auf die Spitze getrieben, dass es der Finanzverwaltung eines Tages zu bunt wurde. Und so hat sie zum Halali auf das Dezember-Leasing-Modell geblasen. Spätestens jetzt war die Finanzverwaltung erfolgreich: Der BFH hat dem Modell nun (zumindest) für die Fälle den Boden entzogen, in denen das geleaste Fahrzeug nicht dauerhaft, also über die gesamte Leasinglaufzeit, zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird (BFH-Urteil vom 12.3.2024, VIII R 1/21). Weiterlesen