Viele Landwirte vermieten einige Zimmer ihres Bauernhofs oder aber Ferienwohnungen an Urlauber. Es stellt sich dann die Frage, wann die Zimmervermietung gewerbliche Züge annimmt und eine Gewerbesteuerpflicht auslöst. Kürzlich hat sich die OFD Frankfurt/M. mit entsprechenden Abgrenzungsfragen befasst (Verfügung vom 15.2.2019, S 2230 A-008-St 216). Danach gilt:
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Crowdfarming – steuerpflichtige Einkünfte?
Beim Crowdfarming wird die Ernte durch Schwarmfinanzierung im Voraus gegenfinanziert und veräußert. Der Investor „erwirbt“ hierbei abgrenzbare Pflanzen oder Tiere, z. B. einzelne Obstbäume. Hintergrund des Modells ist die Risikominimierung für den Landwirt durch Verteilen des Ernterisikos auf mehrere Personen, die Sicherung der Ernteabnahme und die Möglichkeit des „bewussten“ Produktbezugs von ausgewählten Landwirten. Dieses junge Finanzierungsmodell wird in leicht divergierender Ausgestaltung bereits von Landwirten im Inland und in Südeuropa offeriert.
Welche einkommensteuerlichen Folgen birgt das Crowdfarming für Einzelinvestoren?
Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im März 2018
Wann liegt ein Gewerbebetrieb vor? Was ist eine ausreichend ertragsbringende Wirtschaftseinheit? Gibt es Altersvorsorgezulage auch während des Sonderurlaubs? Fragen über Fragen, die die obersten Gerichte in den aktuell anhängig gewordenen Verfahren zu beantworten haben. Weiterlesen