Eine Anmerkung zum Urteil des LG Berlin v. 18.12.2019 – 65 S 101/19.
Gerade in Berlin sind Kurzzeitvermieter „von Senats wegen“ unbeliebt. Weiteres Ungemach könnte jetzt durch ein Urteil des LG Berlin drohen.
Kommt ein Londoner nach Berlin…
…weil er seine Promotion schreiben will. Er mietet hierfür eine Wohnung für sieben Monate und zahlt die gesamte Miete voraus. Der Lärm einer Großbaustelle in unmittelbarer Nähe macht ihm das wissenschaftliche Arbeiten aber unmöglich. Er kündigt fristlos und fristgemäß und gibt die Wohnung nach zwei Monaten zurück. Er verlangt die Erstattung der fünf weiteren im Voraus gezahlten Mieten.
Die Entscheidung des Gerichts:
Das Gericht entschied, dass der Mieter zwar nicht fristlos, aber fristgemäß kündigen konnte und sprach die Erstattung von zwei Mieten zu. Weiterlesen