Bezug von Kurzarbeitergeld wird verlängert und ausgebaut

Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wird über den 31.12.2020 hinaus bis 31.12.2021 verlängert. Außerdem will die Bundesregierung mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz (BT-Drs. 19/23169) weitere Anschlussregelungen für das Kurzarbeitergeld auf den Weg bringen.

Hintergrund

Kurzarbeit ist ein sinnvolles Instrument, um in Krisensituationen Entlassungen zu vermeiden. Denn Arbeitskräfte, die in der Krise kurzzeitig nicht beschäftigt werden können, sind dringend benötigte Fachkräfte, die man nach der Krise in den Betrieben wieder benötigt. Seit März 2020 hat der Bundesgesetzgeber im Rahmen der Corona-Gesetzgebung auch die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld (die Grundlagen sind in § 95 SGB III geregelt) erleichtert und erweitert: Weiterlesen