Die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist für die betroffenen Mitarbeiter meist sehr schmerzlich. Oftmals kommen die entlassenen Arbeitnehmer in einer Auffanggesellschaft – einer sog. „Transfergesellschaft“ – zum Zwecke der Fortbildung unter und erhalten – ggf. neben der Abfindung – Transferkurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur sowie Aufstockungsbeträge von der Transfergesellschaft. Die Frage ist, ob diese Aufstockungsbeträge wie laufender Arbeitslohn zu versteuern sind oder ob sie Teil der Abfindung und damit steuerermäßigt sind. Weiterlesen
Neues zu Transferkurzarbeitergeldern
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