Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Referentenentwurf zur Dritten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung vorgelegt, der am 9.6.2021 im Bundeskabinett beschlossen worden ist: Die Sonderregelungen für Kurzarbeit werden bis 30.9.2021 verlängert.
Hintergrund
In der Corona-Krise haben Kurzarbeit und Regelungen zum Kurarbeitergeld dazu beigetragen, dass Unternehmen auch in der Krise Fachkräfte „an Bord halten“ konnten, die sie bei Re-Start dringend benötigen. Über die Erleichterungen beim Bezug von Kurzarbeitergeld, die der Bund beschlossen hat, habe ich in diesem blog wiederholt berichtet (link). Jetzt hat die Bundesregierung auf Vorschlag des BMAS ein weiteres (letztes?) Mal die Regelungen verlängert bis Ende September 2021.
Was ist jetzt beschlossen worden?
Folgende bisher bis Ende Juni 2021 befristeten Corona‑Sonderregeln für das Kurzarbeitergeld sollen bis Ende September 2021 verlängert werden: Weiterlesen