Update: Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt im Jahr 2021 doch – wie bisher – bei 4,2 Prozent.

In Coronazeiten ist nichts so beständig wie die Veränderung. So kommt es auch, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Ressorts, Fraktionen, Ländern und Verbänden einen neuen Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2021 (KSA-VO 2021) übermittelt hat. Die Beibehaltung des Abgabesatzes in Höhe von 4,2 Prozent auch im Jahr 2021 wurde durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel (Entlastungszuschuss) im Haushaltsgesetz 2021 möglich. Der ursprünglich vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Haushaltsgesetzes hätte zu einem neuen Beitrag in Höhe von 4,4 Prozent geführt.

Mit dem höheren Entlastungszuschuss wird einer Belastung der Liquidität der abgabepflichtigen Unternehmen entgegengewirkt und der schwierigen wirtschaftlichen Lage gerade für die Kultur- und Kreativbranche durch die Corona-Pandemie Rechnung getragen.

Welche Fallstricke in der Praxis lauern, lesen Sie in meinem Beitrag vom 18.11.2020.

Weitere Informationen:
Pressemitteilung BMAS

Künstlersozialabgabe: Auch 2020 bei 4,2%

Auch im Jahr 2020 wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung weiterhin 4,2 % betragen. Damit bleibt er im dritten Jahr in Folge stabil auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Zum Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2020 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Beteiligung der Ressorts und Verbände eingeleitet.

Der unveränderte Abgabesatz zeigt die stabile Finanzierungsbasis der Künstlersozialversicherung in Folge des Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes in der vergangenen Legislaturperiode. Seither hat sich wegen der deutlich intensivierten Prüf- und Beratungstätigkeit von Rentenversicherung und Künstlersozialkasse die Zahl der abgabepflichtigen Unternehmen stetig erhöht. Hierdurch hat sich die Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe verbreitert, was auch für eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Unternehmen sorgt, so das Ministerium.

Das ist erfreulich, wenn man bedankt, dass der Abgabesatz im Jahr 2005 bei 5,8 % lag. Das der Beitragssatz auch für 2020 unverändert bei 4,2 % bleibt, ist daher durchaus positiv. Allerdings liegt er damit immer noch deutlich über dem Beitrag 3,8 % in den Jahren 2002 und 2003, wo die KSK noch keine Unterstützung von der DRV erhalten hat.   Weiterlesen