In Coronazeiten ist nichts so beständig wie die Veränderung. So kommt es auch, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Ressorts, Fraktionen, Ländern und Verbänden einen neuen Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2021 (KSA-VO 2021) übermittelt hat. Die Beibehaltung des Abgabesatzes in Höhe von 4,2 Prozent auch im Jahr 2021 wurde durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel (Entlastungszuschuss) im Haushaltsgesetz 2021 möglich. Der ursprünglich vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Haushaltsgesetzes hätte zu einem neuen Beitrag in Höhe von 4,4 Prozent geführt.
Mit dem höheren Entlastungszuschuss wird einer Belastung der Liquidität der abgabepflichtigen Unternehmen entgegengewirkt und der schwierigen wirtschaftlichen Lage gerade für die Kultur- und Kreativbranche durch die Corona-Pandemie Rechnung getragen.
Welche Fallstricke in der Praxis lauern, lesen Sie in meinem Beitrag vom 18.11.2020.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung BMAS