Im August 2023 feierte die Künstlersozialkasse ihr 40-jähriges Bestehen. Seit 1983 sind hierüber selbstständige Künstlerinnen und Publizisten in Deutschland sozial abgesichert. Sie erhalten über die Künstlersozialkasse einen Zuschuss zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Zum Vergleich: Übrige freiwillig versicherte Einzelunternehmer sollten selbst eine Altersvorsorge abschließen. Künstler erhalten über die Künstlersozialkasse daher quasi drei Versicherungen zum Preis von zwei. Im Unterschied zu den übrigen Einzelunternehmern werden ihre Beiträge mit 50 Prozent bezuschuss.
Künstlersozialabgabe – häufig übersehen und nicht kalkuliert
Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel stammen aus den Beiträgen der versicherten Mitglieder (50 Prozent), einem Zuschuss des Bundes (20 Prozent) und aus einer Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten (Verwerter).
Spätestens, seitdem die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung auch die korrekte Meldung und Beitragszahlung der Unternehmen (Verwerter) prüfen, ist diese Sozialversicherung allseits bekannt. Weiterlesen