Die Besteuerung von Kryptowährungen beschäftigt immer mehr auch den steuerberatenden Berufsstand. Hierbei konzentrieren sich die Anfragen nicht nur auf den vermeintlichen Standardfall des Handels von Kryptowährung und der Verwendung als Zahlungsmittel. Auch „Spezialfragen“ wie Soft und Hard Forks, passive und aktive Airdrops steuerlich zu behandeln sind, gehören nunmehr fast schon zum Standard-Repertoire an Fragestellungen, die adressiert werden. Bereits diese Themen bergen – je nach Fallkonstellation – einen hohen Grad an Komplexität und erfordern oftmals eine sehr (zeit)aufwendige Sachverhaltsanalyse. Weiterlesen
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Erbschaft- und schenkungsteuerliche Behandlung von virtuellen Währungen – zwei deckungsgleiche Verlautbarungen als Ankündigung einer abgestimmten Verfahrensweise?
Kryptowährungen waren vor allem im Jahr 2018 ein beliebtes Thema in diversen (Zeitschriften)Publikationen. Während die Beliebtheit bei den Anlegern mit den zunehmenden Kursschwankungen und -verlusten wohlmöglich gelitten haben dürfte, war der steuerberatende Berufsstand nicht nur mit der Frage des adäquaten Umgangs mit derartigen Einkünften konfrontiert, sondern erhoffte sich auch – gewissermaßen – Beistand oder zumindest einen Hauch von Klarheit (insbesondere für die zahlreichen Spezialfragen wie Airdrops etc.) durch eine einheitliche Regelung/Verlautbarung seitens des Gesetzgebers/der Finanzverwaltung. Gleichwohl blieb dieser Wunsch bislang unerfüllt. Weiterlesen
Kryptowährungen: Zusammentreffen von ertrag- und erbschaft- bzw. schenkungsteuerlichen Aspekten
Zum Jahreswechsel 2017/2018 gelangte vor allem die digitale Kryptowährung Bitcoin in den Fokus der (medialen) Öffentlichkeit; nicht zuletzt wegen Kursen von bis zu 16.892 Euro pro Bitcoin am 17.12.2017. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass damit auch die Frage der steuerlichen Behandlung einherging.
Dabei konzentrierten sich die bisherigen Veröffentlichungen vornehmlich auf die umsatzsteuerliche sowie auf die ertragsteuerliche und bilanzielle Behandlung. Auch wenn seitens des Steuergesetzgebers bzw. der Finanzverwaltung noch keine bundeseinheitliche Handhabung im Hinblick auf die ertragsteuerliche Behandlung erlassen wurde, sieht die h.M. im Schrifttum den Anwendungsbereich des steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäfts i.S.d. § 23 EStG für im Privatvermögen befindliche Kryptowährungen und deren Transaktionen für eröffnet an. Im gewerblichen Bereich kommen die bekannten allgemeinen Besteuerungsgrundsätze zur Anwendung.
Während die ertragsteuerliche Behandlung, zumindest in den Grundzügen und für die gängigen Vorgänge wie den Kauf und Verkauf von Kryptowährungen, weitestgehend geklärt scheint, erfuhr die erbschaft- und schenkungsteuerliche Seite und deren Zusammentreffen mit der ertragsteuerlichen Seite bislang nur eine untergeordnete Beachtung. Gleichwohl liegen in der Praxis selbst bei vermeintlich einfach gelagerten Sachverhalten diverse Problematiken vor. Das nachfolgende Beispiel soll dies verdeutlichen und Sensibilität für derartige Vorgänge bewirken, obgleich nur eine detaillierte Betrachtung und Würdigung des Einzelfalls eine fundierte Würdigung zulässt. Weiterlesen
Illegales Krypto-Mining: Schäden als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? (Teil II)
Durch rechtswidriges Krypto-Mining entstehen dem Opfer Schäden in Gestalt erhöhter Stromkosten und infolge der Mehrbelastung ggf. defekter Geräte der Unterhaltungs- und Haushaltselektronik.
Ein Abzug als außergewöhnliche Belastung ist dem Grunde nach möglich. Aufwendungen, die vorrangig zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben gehören, bleiben dabei jedoch außer Betracht. Problematisch stellen sich Feststellung und Nachweis der durch das rechtswidrige Krypto-Mining entstandenen Schäden dar. Wie sind die Mehrkosten des Geschädigten im Detail quantifizierbar?
Illegales Krypto-Mining: Schäden als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? (Teil I)
Kryptowährungen, insbesondere Bitcoin, erfahren große mediale Beachtung. Aus dem Hype um das Blockchain-Prinzip versuchen Nutzer vermehrt auch auf rechtwidrige Weise Kapital zu schlagen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist seinem Jahresbericht 2018 auf die zunehmende Gefährdungslage und Schadenshöhe durch rechtswidriges Krypto-Mining hin.
Dabei werden Smartphones, Tablets oder auch vernetzte (Haushalts-)Geräte des Smart Home (z. B. SmartTV, Alarmanlage) „gekapert“, um deren gesammelte Rechenleistung verdeckt zur Erzeugung von Bitcoins (sog. Mining) fremd zu nutzen.
Bilanzierung von Kryptowährungen nach HGB
Virtuelle Währungen, deren bekanntester Vertreter Bitcoin ist, kommen auch im Unternehmensbereich zum Einsatz. In den letzten Monaten zeigen Kryptowährungen erhebliche Volatilität in der Wertentwicklung. Damit stellt sich die Frage nach der bilanziellen Behandlung von solchen Rechnungseinheiten im Unternehmensbereich. Weder die IFRS noch das HGB enthalten konkrete Regelungen zur Bilanzierung von Kryptowährungen. Vor einiger Zeit hatte ich einen Blog zur Bilanzierung von Kryptowährungen nach IFRS verfasst. Heute befasse ich mich mit der Bilanzierung von Bitcoin und Co. nach HGB.
Bilanzierung von Kryptowährungen nach IFRS
Kryptowährungen oder virtuelle Währungen, zu deren bekanntesten Vertretern Bitcoin, Ethereum und Ripple zählen, sind seit einigen Jahren in aller Mund. Da virtuelle Währungen auch im Unternehmensumfeld zum Einsatz kommen, stellt sich die Frage, wie diese zu bilanzieren sein könnten. Allein schon die große Volatilität der Werte in letzter Zeit zeigt die Bedeutung der zutreffenden Abbildung im Abschluss. Weder die IFRS noch das HGB enthalten konkrete Regelungen zur Bilanzierung von Kryptowährungen. Die IFRS enthalten aber zur Bilanzierung insgesamt deutlich umfangreichere Vorgaben als das deutsche Handelsbilanzrecht. Daher lohnt es sich, zunächst einen Blick auf Bilanzierungsmöglichkeiten nach IFRS zu werfen. Weiterlesen