Leider kommt es doch recht häufig vor, dass ein volljähriges Kind seine Ausbildung aufgrund einer langfristigen Erkrankung für mehrere Monate unterbrechen oder sogar ganz aufgeben muss. Für die Eltern stellt sich dann die Frage, ob und wie lange sie dennoch Kindergeld beziehen können und welche Nachweise sie gegebenenfalls gegenüber der Kindergeldkasse zu erbringen haben.
Im Jahre 2021 hat der BFH entschieden, dass bei einer Erkrankung, die länger als sechs Monate dauert, im Einzelfall entschieden werden muss, ob mit einer Fortsetzung der Ausbildung noch zu rechnen ist oder nicht. Ist nicht mit einer Fortsetzung bzw. Wiederaufnahme der Ausbildung nach sechs Monaten zu rechnen, wird das Kindergeld nicht mehr länger gewährt. Eine Kindergeldgewährung wegen einer Berufsausbildung ist selbst dann nicht möglich, wenn das Ausbildungsverhältnis zwar fortbesteht, Ausbildungsmaßnahmen wegen einer langfristigen Erkrankung des Kindes aber unterbleiben (BFH-Urteil vom 31.8.2021, III R 41/19; BFH-Urteil vom 15.12.2021, III R 43/20).
Der BFH zeigt sich also recht hartherzig, gibt aber noch einen Tipp mit auf den Weg: Weiterlesen