Unstreitig ist, dass Sachbezüge nicht zu besteuern sind, wenn der sich ergebende Vorteil insgesamt 44 Euro im Kalendermonat nicht übersteigt (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Aber: Was ist denn überhaupt alles ein Sachbezug?
Können oder müssen Zuschüsse zu Versicherungen ein (steuerbegünstigter) Sachbezug sein?
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