Pokert der Gesetzgeber bei der Pkw-Nutzungsentnahme?

Bereits im Beitrag „Gesetzgeberischer Gestaltungsspielraum darf auch zu falschen Ergebnissen führen“ wurde über die Entscheidung des BFH berichtet, wonach es verfassungsrechtlich nicht geboten sein soll, die nach der 1 %-Regelung ermittelte Nutzungsentnahme auf 50 % der Gesamtkosten für das Fahrzeug zu begrenzen. Dies soll gelten, obwohl die Anwendung der 1 %-Regelung schon seit 2006 voraussetzt, dass das Kfz zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Weiterlesen

Gesetzgeberischer Gestaltungsspielraum darf auch zu falschen Ergebnissen führen

Dies hört sich provokant an, ist auch so gemeint und dennoch die heruntergebrochene Aussage einer aktuellen BFH-Entscheidung. Dies gilt zumindest dann, wenn auch noch Alternativen bestehen.

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Modell „Leasingsonderzahlung mit Kostendeckelung“ steht nun auch bundesweit vor dem Aus

Anfang des Jahres hatte ich in meinem Blog-Beitrag „Finanzverwaltung torpediert das Modell Leasingsonderzahlung mit Kostendeckelung“ darauf hingewiesen, dass ein schönes Gestaltungsmodell vor dem Ende steht.

Es geht konkret um den Abzug von Leasingsonderzahlungen bei Einnahme-Überschussrechnern. Offenbar mit dem Segen einiger Oberfinanzdirektionen vertreten mehrere Finanzämter folgende Auffassung: Eine Leasingsonderzahlung, die zu Beginn der Laufzeit eines Kfz-Leasingvertrages geleistet wird, soll für die Berechnung der so genannten Kostendeckelung auf die Vertragslaufzeit verteilt werden. Das führt letztlich zu einem höheren zu versteuernden Privatanteil bei Anwendung der 1%-Regelung.

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Finanzverwaltung torpediert das Modell „Leasingsonderzahlung mit Kostendeckelung“

Ein schönes Gestaltungsmodell nähert sich offenbar dem Ende. Es geht um den Abzug von Leasingsonderzahlungen bei Einnahme-Überschussrechnern. Offenbar mit dem Segen einiger Oberfinanzdirektionen vertreten nun mehrere Finanzämter folgende Auffassung: Eine Leasingsonderzahlung, die zu Beginn der Laufzeit eines Kfz-Leasingvertrages geleistet wird, soll für die Berechnung der so genannten Kostendeckelung auf die Vertragslaufzeit verteilt werden. Das führt letztlich zu einem höheren zu versteuernden Privatanteil bei Anwendung der Ein-Prozent-Regelung.

Die Auffassung verstößt meines Erachtens zwar gegen eine wörtliche Anweisung des BMF. Den betroffenen Steuerzahlern hilft das aber – zunächst – wenig, denn sie können sich gegen die Haltung der Finanzämter nur per Gerichtsverfahren zur Wehr setzen. Und wie die Finanzgerichte die Kostendeckelung in den genannten Fällen beurteilen, dürfte fraglich sein.

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Bei Gericht: Interessante Steuerstreite im April 2016

Hier der Überblick über ausgewählte anhängige Verfahren im April 2016, die für zahlreiche Steuerpflichtige von Interesse ein können. Obwohl nach der letzten Veröffentlichung des BFH nur 15 Verfahren neu anhängig geworden sind, sind auch diesem Monat mindestens die folgenden drei für viele Leute interessant:  Weiterlesen