Es gibt immer wieder Urteile, die zwar wohl Recht und Gesetz entsprechen, bei denen das gesunde Rechtsempfinden aber dennoch gestört ist. Dazu gehört meines Erachtens das aktuelle Urteil des BFH vom 16.5.2018 (II R 16/13), in dem es heißt: „Der Kläger, dessen Revision zurückgewiesen wird, hat die Kosten des Revisionsverfahrens auch zu tragen, wenn der angefochtene Verwaltungsakt auf Vorschriften beruht, die zwar verfassungswidrig sind, deren Anwendung im Streitfall aber aufgrund einer entsprechenden Anordnung des BVerfG zulässig ist.“
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Update Bilanzkosmetik: Air Berlin, schlimmer geht’s immer? – Bilanzkosmetik löst Probleme auf Dauer nicht
Miese Zahlen bei Air Berlin. Das ist leider nichts Neues. Dem Unternehmen geht es schon seit einigen Jahren finanziell nicht sonderlich gut. Doch nun wird die Lage immer schlimmer. Die Frage ist, wie schlimm es noch kommen kann.
So wurde in diesem Jahr die Bekanntgabe des Geschäftsberichtes verschoben. Kein Wunder, dass nicht einmal die Pressestelle wusste, wann genau der Bericht bekannt gegeben werden sollte. Alles andere als ein gutes Zeichen. Erfreuliche Nachrichten gab es für die Investoren schon seit einigen Jahren nicht mehr. Der Schuldenstand hat die Eine-Milliarde-Grenze überschritten, das negative Eigenkapital nähert sich der 1,5-Mrd. Grenze, der Verlust beträgt ca. 780 Mio. EUR – Welche Schreckensmeldung kann die Investoren noch erschrecken?