Diese beiden Entscheidungen des BFH (IX R 37/16 und IX R 6/16) sind für die Praxis sehr wichtig. Zwei unterschiedliche Themenbereiche, aber sehr konsequent geurteilt und für den Steuerberateralltag sehr relevant.
Teil 1
Im Verfahren IX R 37/16 war die Frage zu klären, was eine Nutzung zu eigenen Zwecken im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG ist. Es gilt zu klären, ob ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn bei Verkauf einer Immobilie entstanden ist. Eine Steuerpflicht tritt nicht ein, wenn im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden ist. Dies hat das FA in der Vergangenheit sehr restriktiv gelöst und in zahlreichen Fällen eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ausgeschlossen und so den Verkauf steuerpflichtig behandelt.