BFH: Keine Vorsteuer aus Briefkasten-Rechnung

Harte Zeiten für Unternehmer: Der BFH hat mit heute veröffentlichtem Urteil die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung extrem verschärft. Danach soll der Vorsteuerabzug nur noch zulässig sein, wenn der Leistende auf der Rechnung seinen tatsächlichen Firmensitz ausweist. Weiterlesen