In nahezu jedem Seminar, das ich in den letzten Monaten zum Thema „GoBD“ geben durfte, ist immer wieder folgende Frage an mich gestellt worden: Können Mandanten (und auch Steuerberater) ihre Bankkontoauszüge vernichten, wenn sie den Datev-Kontoauszugsmanager nutzen?
Meine Antwort: Ich persönlich meine ja, denn durch die Verbindung mit dem (digitalen) Buchungssatz sind alle relevanten Angaben retrograd nachprüfbar. Aber: Ich habe den Teilnehmern jeweils versprochen, dass ich mich bei der Datev erkundigen werde. Antwort der Datev: bis heute „Fehlanzeige“. Ich nehme an, dass sich die Datev vor einer Antwort drücken möchte.
Daher lautet meine Empfehlung: Bewahren Sie die Kontoauszüge zumindest lose auf und vernichten Sie diese nicht – bis es eine bessere Erkenntnis gibt.