Aufreger des Monats August: Kontenabrufe steigen und steigen

Der automatisierte Abruf von Kontoinformationen wurde infolge der Terroranschläge vom 11. September 2001 eingeführt, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besser bekämpfen zu können. Seit April 2005 dürfen auch Finanzämter, Sozialämter sowie Arbeitsagenturen auf Grundlage des § 93 AO entsprechende Daten von den Kreditinstituten abrufen. Seit dem Jahr 2013 sind auch Gerichtsvollzieher berechtigt, entsprechende Daten abzufragen. Und seitdem kennt die Anzahl der Kontenabrufe nur eine Richtung: nach oben, und zwar sprunghaft. Wurden im Jahr 2005 rund 10.000 Kontoabfragen durchgeführt, waren es im Jahr 2020 bereits mehr als 1 Million.

Nunmehr liegen auch die Zahlen für das Jahr 2023 vor: Finanzämter und Sozialbehörden einschließlich Gerichtsvollzieher und Jugendämter haben im vergangenen Jahr haben 1.403.581 Abfragen gestartet. Zusätzlich zu den Kontenabfragen der Finanz- und Sozialbehörden haben Polizei, Staatsanwaltschaften, Zoll- und Steuerfahndung weitere 431.843 Kontenabrufe vorgenommen. Insgesamt sind dies 1.835.424 Kontenabfragen (Quelle: Bundestags-Drucksache 20/10841). Weiterlesen

Aufreger des Monats Juni – Kontenabrufe erreichen weiteren Rekordstand

Als die Möglichkeit des Kontenabrufs durch Finanz- und Sozialbehörden vor vielen Jahren eingeführt worden ist, hieß es, die Kontenabrufe würden mit Augenmaß vorgenommen. Doch bereits unmittelbar nach Einführung wurde klar, dass der Begriff „Augenmaß“ sehr weit ausgelegt wird. Nun liegen die Zahlen für 2020 vor und diese sind gegenüber dem Vorjahr abermals gestiegen.

Im vergangenen Jahr sind 1.014.704 Kontenabfragen erfolgt. Beim Start im Jahre 2005 waren es gerade einmal 8.700. Zusätzlich zu den Kontenabfragen der Finanz- und Sozialbehörden haben Polizei, Staatsanwaltschaften, Zoll- und Steuerfahndung weitere 289.861 (Vorjahr: 186.575) Kontenabrufe vorgenommen. Insgesamt sind dies 1.304.565 Kontenabfragen (Vorjahr: 1.101.832). Seit 2013 dürfen auch Gerichtsvollzieher das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) um einen Kontenabruf ersuchen. Seit November 2016 ist dies sogar dann zulässig, wenn die zu vollstreckenden Ansprüche weniger als 500 Euro betragen. Dies führt dazu, dass allein die Gerichtsvollzieher im Jahre 2020 über 666.000 Abrufe getätigt haben.

Irgendwie ist es ja beruhigend zu wissen, dass das Behördenwesen zumindest bei der „Kontenausspähung“ trotz der Corona-Pandemie bestens funktioniert hat. Wären doch nur die deutschen Gerichtsvollzieher – und nicht die EU – mit der Beschaffung der Corona-Impfstoffe beauftragt worden. Wir hätten die Pandemie – bei diesem Arbeitseifer – längst hinter uns gelassen. Weiterlesen

Kontenabrufe erneut auf neuem Rekordstand – was soll das?

Bereits im vergangenen Jahr habe ich in meinem Blog „Aufreger des Monats Juli: Kontenabrufe auf neuem Rekordstand“ über die automatisierten Kontenabrufe von Finanzämtern und Sozialbehörden berichtet.  Finanzämter und Sozialbehörden einschließlich Gerichtsvollzieher und Jugendämter hatten in 2017 so viele heimliche Kontenabfragen gestartet wie noch nie zuvor – insgesamt 692.166 (Vorjahr: 358.228). Dies war nahezu eine Verdoppelung! Zusätzlich zu den Kontenabfragen der Finanz- und Sozialbehörden hatten Polizei, Staatsanwaltschaften, Zoll- und Steuerfahndung weitere 136.845 Kontenabrufe vorgenommen. Insgesamt waren dies 829.011 Kontenabfragen (2016: 495.412).

Die Möglichkeit des Kontenabrufs ist ursprünglich zur Terrorbekämpfung installiert worden. Damals hieß es, die Kontenabrufe würden mit Augenmaß vorgenommen. Nun liegen die Zahlen für 2018 vor und diese sind abermals Vorjahr gestiegen. Der Sinn und Zweck dieser Abrufe leuchtet mir – gerade angesichts des ursprünglichen Grundes für die Einführung – nicht wirklich ein.

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Aufreger des Monats Juli: Kontenabrufe auf neuem Rekordstand

Wenn eine neue Vorschrift die Bürger belastet, heißt es stets, es werde alles nícht so schlimm und die Vorschrift würde ohnehin mit Augenmaß angewandt werden. So habe ich es gehört bei den GoBD und der DSGVO. Und nun höre ich es bezüglich der Anzeigepflicht für Steuergestaltungen. Allen, die den Versprechungen von Politik und Verwaltung Glauben schenken, sei ein Blick in die aktuelle Statistik der Kontenabrufe empfohlen. Mit Hilfe der automatisierten Kontenabrufe können die Behörden heimlich, still und leise feststellen, wer wo wie viele Konten und Depots hat, wann die Konten eröffnet und geschlossen wurden. Davon erfahren die betroffenen Bürger und Banken nichts.

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