Am 3. Juni 2020 hat der Koalitionsausschuss ein Maßnahmenpaket zur Konjunkturstärkung und zur Sicherung von Arbeitsplätzen verabschiedet, Titel „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“. Die mit Sicherheit umsetzungsintensivste steuerliche Maßnahme stellt die temporäre Senkung der Umsatzsteuersätze vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 dar.
Finanzbedarf? 20 Milliarden Euro. Ziel? Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland. Zielerreichung? derzeit offen.
Sicher ist allerdings, dass seit dem 3. Juni 2020 die Unsicherheiten im Hinblick auf die temporäre Umsatzsteuerreduktion bei vielen Steuerpflichtigen groß sind. Zwar wurde am 30. Juni ein umfangreiches BMF-Schreiben zur temporären Umsatzsteuerreduktion veröffentlicht, welches im Kern auf den bisherigen BMF-Schreiben (zu den letzten Umsatzsteuererhöhungen von 1993, 1998 und 2006) basiert, der Vorlauf für die Umstellung kann allerdings als äußerst sportlich bezeichnet werden. Weiterlesen