Sind Zinsen für ein Darlehen an den Erblasser im Todeszeitpunkt zu versteuern?

Folgender Fall ist in der Praxis gar nicht so selten: Sohn oder Tochter erhalten im Zuge der vorweggenommenen Unternehmensnachfolge einen Betrieb bzw. Anteile an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft. Weil der Übergebende noch Schulden hat, gewähren ihm die Übernehmer ein Darlehen, damit dieser seine Verbindlichkeiten tilgen kann. Das Darlehen wird endfällig verzinst, das heißt, die Zinsen sollen erst mit der Darlehenstilgung gezahlt werden. Tatsächlich wissen ohnehin alle Beteiligten, dass das Darlehen niemals zurückgezahlt wird, sondern sozusagen mit dem Tode von Vater oder Mutter erlischt. Nun stellt sich die Frage, ob die bis dahin aufgelaufenen Zinsen im Todeszeitpunkt der Einkommensteuer (bzw. gegebenenfalls der Abgeltungsteuer) unterliegen oder ob diese durch die Konfusion von Forderung und Erbschaft/Verbindlichkeit erloschen und damit nicht zu versteuern sind.

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