Die Einordnung der Kapitalkonten von Personengesellschaften, insbesondere KGs und GmbH & Co. KGs, bereitet seit jeher steuerliche Probleme. Wie muss ein Konto „beschaffen“ sein, damit es am Verlustausgleich (§ 15a EStG) teilnimmt? Welche Auswirkungen ergeben sich auf Überentnahmen i.S. von § 4 Abs. 4a EStG? Welche Konten verbriefen Gesellschaftsrechte? Auf welchem Konto muss eine Einbringung gutgeschrieben werden, damit diese „wahlweise“ erfolgsneutral oder erfolgswirksam (mit Schaffung von AfA-Potenzial) erfolgt? Fragen über Fragen.
Das Kapitalkonto – das unbekannte Wesen
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