DIHK wird Körperschaft des öffentlichen Rechts – was das für die gewerbliche Wirtschaft in Deutschland bedeutet

Bundestag und Bundesrat haben Ende Juni eine Reform des Industrie- und Handelskammergesetzes (IHKG) verabschiedet, deren Kern die Umwandlung des Dachverbandes DIHK e.V. in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ab 1.1.2023 ist. Eine Bewertung der praktischen Bedeutung für die deutsche Wirtschaft.

Hintergrund

Das BVerwG hat im Oktober 2020 entschieden, dass eine IHK den DIHK e.V. verlassen muss, weil dieser seine wiederholt Äußerungskompetenzen überschritten hat und eine konkrete Wiederholungsgefahr besteht (BVerwG v. 14.10.2020 – 8 C 23.19). Der Bundesgesetzgeber hat umgehend eine Reform auf den Weg gebracht, um den Fortbestand der Interessenvertretung auf Bundesebene zu sichern.

Was sind die Kernpunkte der Reform? Weiterlesen

DIHK soll Körperschaft des öffentlichen Rechts werden – eine erste Bewertung

Das BMWi schlägt eine Reform des IHK-Gesetzes vor. Dabei soll auch der DIHK e.V. in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts unter der Aufsicht des BMWi umgewandelt werden.

Was ist davon zu halten?

Hintergrund

Die 79 IHKn in Deutschland nehmen neben einer Vielzahl gesetzlicher übertragener Wirtschaftsverwaltungsaufgaben vor allem das wirtschaftliche Gesamtinteresse ihrer bundesweit rund 3,5 Mio. Gewerbetreibenden wahr, die gesetzliche Mitglieder der IHKn sind (§ 2 Abs.1 IHKG). Der Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK e.V.) nimmt als privatrechtlich organisierter Dachverband in der Rechtsform des eingetragenen Vereins die Interessen seiner Vereinsmitglieder, der deutschen IHKs, auf überregionaler Ebene wahr.

Der DIHK hat aber wie seine Mitgliedskammern die durch § 1 IHKG und die Rechtsprechung festgelegten Grenzen der IHKs zu beachten. Danach darf sich die Interessenswahrnehmung einer IHK nur auf Sachverhalte beziehen, die nachvollziehbare bzw. spezifische Auswirkungen auf die Wirtschaft im jeweiligen Bezirk der IHK haben. Hält er sich nicht daran, besteht nach der Rechtsprechung zugunsten der gesetzlichen Mitglieder auch ein grundrechtlicher Anspruch auf Austritt einer IHK aus einem Dachverband (BVerwG v. 23.3.2016 – 10 C 4.15).

Es war folglich ein Paukenschlag, als das BVerwG eine IHK verpflichtet hat, aufgrund wiederholt kompetenzüberschreitender Äußerungen der Vertreter des DIHK e.V. aus diesem auszutreten (v. 14.10.2020 – 8 C 23.19). Das Urteil kommt einem „wirtschaftspolitischen Maulkorb“ für den DIHK e.V. gleich. Weiterlesen