Klima und Umwelt als neuer Schwerpunkt der Steuerpolitik
Die Ampelkoalition schmückt sich mit Etiketten wie Aufbruch, Modernisierung oder Fortschritt. Diese Artikelserie geht der Frage noch, ob der Inhalt des Koalitionsvertrags aus steuerlicher Sicht hält, was die Überschrift („Mehr Fortschritt wagen“) verspricht.
Klimaschutz, der in einer künftig sozial und ökologischen Marktwirtschaft umgesetzt werden soll, hat für die neue Koalition oberste Priorität. Konsequenterweise wird auch die Steuer- und Abgabenpolitik durch Maßnahmen zum Klimaschutz geprägt sein.
Konkrete Pläne bei der Dienstwagenbesteuerung
Während der Koalitionsvertrag an vielen Stellen auf Details verzichtet, nimmt die erneute Überarbeitung der Dienstwagenbesteuerung bereits sehr konkrete Formen an. Womöglich geht damit auch eine Vereinfachung der in den vergangenen Jahren immer wieder um neue, zeitliche gestaffelte und einander überlagernde Sonderregelungen ergänzte Dienstwagenbesteuerung einher, die mittlerweile ein knappes Drittel des Textumfangs des wichtigen § 6 EStG einnimmt.
Insbesondere soll bei Plug-in Hybridfahrzeugen neben dem Kriterium der elektrischen Mindestreichweite an die tatsächliche rein elektrische Fahrleistung angeknüpft werden. Die günstige Besteuerung mit 0,5% anstelle 1% des Bruttolistenpreises soll künftig nur noch gewährt werden, wenn das Auto überwiegend elektrisch betrieben wird. Nach den gleichen Kriterien soll die Innovationsprämie umgestaltet werden, die derzeit für den Kauf von Elektro- oder Hybridfahrzeugen gewährt wird. Bis Ende 2025 soll die Innovationsprämie aber auslaufen. Weiterlesen