Klimaschutzänderungsgesetz: Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag wegen Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens ab

Am 25.4.2024 hat das BVerfG (2 BvE 3/24) den Eilantrag eines Bundestagsabgeordneten, das geänderte Klimaschutzgesetz nicht am 26.4.2024 im Bundestag behandeln zu lassen, abgelehnt:

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Stoppt das BVerfG das geänderte Klimaschutzgesetz an?

Mit einer einstweiligen Anordnung des BVerfG will ein CDU-Bundestagsabgeordneter die Verabschiedung des geänderten Klimaschutzgesetzes am Freitag (26.4.2024) im Bundestag stoppen. Wie ist der Vorgang zu bewerten?

Hintergrund

Rückblick: Eigentlich hätte das von der Bundesregierung vorgelegte Gebäudeenergiegesetz (BT-Drs.20/6875) am 7.7.2023 mit der Regierungsmehrheit im Bundestag abschließend beraten und beschlossen werden sollen. Aber am 5.7.2023 hat das BVerfG (2 BvE 4/23) mit einer einstweiligen Anordnung entschieden, dass die 2./3. Lesung der von der Bundesregierung beabsichtigten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes -GEG-  (“Heizungsgesetz“) nicht vor der Sommerpause am 7.7.2023 erfolgen darf: Keine Gesetzesbeschlüsse mit der Brechstange ohne ausreichende Prüfungs- und Überlegungszeit für die Abgeordneten im Bundestag, lautete die klare Karlsruher Botschaft.

Begründung: Der Hauptsacheantrag im Organstreitverfahren erscheine jedenfalls mit Blick auf das Recht des Antragstellers auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Im Rahmen der vom BVerfG vorzunehmenden Folgenabwägung überwiege unter den besonderen Umständen des Einzelfalls  das Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte des Antragstellers aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG gegenüber dem Eingriff in die Verfahrensautonomie des Deutschen Bundestages, der die Umsetzung des Gesetzgebungsverfahrens lediglich verzögert Erst nach der parlamentarischen Sommerpause, am 8.9.2023, wurde dann mit Regierungsmehrheit das umstrittene sog. Heizungsgesetz abschließend beschlossen.

Nach dem aktuellen Klimaschutzgesetz muss Deutschland seinen Treibhausgas-Ausstoß bis 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 senken. Bis 20240 sollen die Treibhausgase um 88 Prozent sinken, bis 2045 soll vollständige Treibhausgasneutralität erreicht sein. Jetzt soll das Gesetz angepasst werden.

Worum geht es diesmal?

Am 26.4.2026 steht kurzfristig die Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (BT-Drs. 20/8290) auf der Tagesordnung des Bundestages, wenn die Fraktionen diesem Aufsetzungsantrag noch zustimmen. Hiergegen wendet sich derselbe CDU-Bundestagsabgeordnete, der bereits die kurzfristige Abstimmung über das GEG im Juli 2023 mit Hilfe des BVerfG kurzfristig verhindert hat. Weiterlesen

Steuerermäßigungen nach § 35a EStG und § 35c EStG im Vergleich

Neues Konkurrenzverhältnis: § 35a EStG – § 35c EStG

Durch  das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wurde in § 35c EStG eine Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen im eigengenutzten Wohneigentum eingefügt. Die hiervon umfassten Sanierungsaufwendungen unterfallen als Handwerkerleistungen, die im privaten Haushalt erbracht werden, grundsätzlich auch der Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG. Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG wird gem. § 35c Abs. 3 Satz 2 EStG nicht gewährt, wenn der Steuerpflichtige für die energetischen Maßnahmen die Steuerermäßigung gem. § 35a EStG beantragt.  Daher ist für Baumaßnahmen, die nach dem 31.12.2019 durchgeführt werden, zu entscheiden, welche der beiden Ermäßigungen in Anspruch genommen wird.

§ 35c EStG bei größeren Sanierungsmaßnahmen vorteilhafter

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Vollgas für den Klimaschutz! Bundesregierung schafft neue steuerliche Anreize für Elektroautos

Die Bundesregierung weitet die steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität aus. Ziel der Regierung ist es, mehr Elektrofahrzeuge auf deutsche Straßen zu bringen. Dazu hat das Bundeskabinett am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität beschlossen.

E-Dienstfahrzeuge werden attraktiver

Unsere Bundesregierung möchte mehr Elektroautos auf deutsche Straßen bringen. Aus diesem Grund soll der Kauf eines Elektrofahrzeugs steuerlich noch attraktiver werden. Die Voraussetzungen dafür schafft ein Gesetzentwurf, den die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Weiterlesen

Leitlinien zur klimabezogenen Berichterstattung

Das Thema „Klima“ genießt aus guten Gründen besondere Aufmerksamkeit. Für die Unternehmensberichterstattung hat es unter anderem große Bedeutung für die nichtfinanzielle Erklärung und den Lagebericht. Die EU hat nun 30-seitige Leitlinien für eine klimabezogene Berichterstattung veröffentlicht. Diese sollen keine eigenständige Berichterstattungspflicht auslösen, sondern die Unter­nehmen sollen klimabezogene Informationen in geeigneter Form in andere finanzielle und nichtfinanzielle Informationen in ihren Berichten einbinden. Weiterlesen

Berichterstattung for Future – Herausforderungen für Unternehmen

Nachhaltigkeit, Klimawandel, Schülerstreiks. Diese Begriffe findet man derzeit fast in jeder Tageszeitung wieder. Es ist so langsam in den Köpfen angekommen: Wir können dauerhaft nicht so weitermachen wie bisher. Dies gilt übrigens nicht nur für den Ressourcenverbrauch, sondern auch für die Staatsverschuldung. Aber das ist eine andere Großbaustelle.

Reform des Deutschen Corporate Governance Kodex

Derzeit wird der Deutsche Corporate Governance Kodex überarbeitet. Eines der zentralen Themen ist die Vorstandsvergütung. Die Zielsetzung liegt zunehmend auf variablen Vergütungsbestandteilen, die sich an langfristigen Erfolgskriterien des Unternehmens orientieren. Weiterlesen