Kein Abzug von Rentenversicherungsbeiträgen aufs Krankengeld

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind – eigentlich – bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuerlich abzugsfähig. Allerdings dürfen die Altersvorsorgeaufwendungen nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen.

Daher sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, soweit sie auf das Krankengeld entfallen, steuerlich nicht zu berücksichtigen. So sieht es zumindest die Finanzverwaltung – und hat nun Unterstützung vom FG Köln erhalten (Urteil vom 25.5.2023, 11 K 1306/20). Weiterlesen

Kinderkrankengeld & Co: Steuerfrei, aber nicht so ganz!

Staatliche Transferleistungen wie das Kinderkrankengeld sind zwar von Haus aus steuerfrei, unterliegen aber dem steuerlichen Progressionsvorbehalt – am Ende können also doch noch Steuern fällig werden!

Hintergrund

Nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 3.2.2021 werden Familien in der Corona-Krise in 2021 abermals mit einer Direktzahlung unterstützt, sie erhalten einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Wegen der Verrechnung des Kinderbonus auf den steuerlichen Kinderfreibetrag gilt aber: Je höher das Einkommen der Eltern, desto weniger bleibt nach der Steuererklärung vom Bonus übrig, er kommt also am Ende nicht ungekürzt an.

Mit dem am 18.1.2021 verkündeten Gesetz (BGBl 2021 I S. 2, 29) erhalten gesetzlich versicherte Eltern auf Antrag nach § 45 Abs. 2a und 2b SGB V für Kinder bis 12 Jahren Kinderkrankengeld bis zu 20 Arbeitstage (Alleinerziehende bis zu 40 Tage). Dieses Kinderkrankengeld ersetzt in der Regel rund 90 Prozent des Nettolohns. Es ist bei der gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen und wird für Kinder unter zwölf Jahren gezahlt, die gesetzlich mitversichert sind.

Für weitere Informationen hierzu lesen Sie die NWB Online-Nachrichten:

Lohnersatzleistungen und Progressionsvorbehalt

Das Kinderkrankengeld ist zwar an sich steuerfrei, wird also zunächst in voller Höhe ausgezahlt. Allerdings zählt das Kinderkrankengeld – genauso wie das Kurzarbeitergeld, das Arbeitslosen- oder das Elterngeld – zu den Lohnersatzleistungen. Diese unterliegen dem steuerlichen Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG).

Das bedeutet: Einnahmen wie Arbeitslosen- oder Elterngeld, die an sich steuerfrei sind, werden dennoch zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen, wodurch die Steuerlast letztlich steigt.

Was in der Praxis zu beachten ist

In der Praxis ist also zu beachten: Obwohl die Einkünfte zunächst steuerfrei ausgezahlt werden, können sie über den Progressionsvorbehalt die Steuerlast erhöhen. Viele Empfänger von Kinderkrankengeld (und anderen Lohnersatzleistungen) müssen deshalb am Ende mit einer Steuernachzahlung rechnen. Eltern mit Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr müssen eine Steuererklärung abgeben. In der Steuererklärung ist die Summe des Kinderkrankengeldes im Mantelbogen als Einkommensersatzleistung zu erklären. Dazu erhalten Betroffene eine entsprechende Bescheinigung ihrer Krankenkasse, die das Kinderkrankengeld ausweist.

 

Corona-Kinderkrankengeld in Kraft: Was Eltern jetzt beachten sollten

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat am 18.1.2021 das verbesserte Corona-Kinderkrankengeld gebilligt, das rückwirkend ab 5.1.2021 beantragt werden kann. Was ist dabei zu beachten?

Hintergrund

Die Corona-Pandemie stellt auch Eltern bzw. Sorgeberechtigte bei der Betreuung von Kindern vor erhebliche Probleme. Wohin mit den Kindern, wenn Kitas oder Schulen aufgrund staatlicher Anordnungen geschlossen werden, der eigene Beruf aber nicht zulässt, einfach zu Hause zu bleiben? Schon im Sommer hatte der Gesetzgeber das IfSG ergänzt und eine Entschädigungsregelung in § 56a Abs.1 IfSG eingefügt (Gesetz v. 20.7.2020, BGBl. I S. 1045). § 45 Abs.2 SGB V sah daneben schon länger die Zahlung eines Kinderkrankengeldes durch die gesetzliche Krankenkasse vor – ich habe berichtet.

Gesetzliche Grundlage beschlossen

Das jetzt nochmals erweiterte Kinderkrankengeld ist kurzfristig im Angesicht des verlängerten Lockdowns und der damit verschärften Kinderbetreuungssituation für Eltern als „Annex“ in das GWB-Digitalisierungsgesetz (BT-Drs. 19/23492) am 14.1.2021 auf Vorschlag des federführenden Ausschusses als Art. 8 in das Gesetz eingefügt worden (BT-Drs. 19/25868, S. 96). Der Bundesrat hat dem am 18.1.2021 zugestimmt (BR-Drs. 38/21 (B) vom 18.1.2021). Das Gesetz ist am 18.1.2021 verkündet worden (BGBL. 2021 I S. 2, 29) und am 5.1.2021 rückwirkend in Kraft getreten. Die neuen § 45 Abs.2a und 2 b SGB V sehen folgende Eckpunkte vor: Weiterlesen

Corona-Folgen: Anspruch auf Kinderkrankengeld wird ausgeweitet!

Der coronabedingte „harte Lockdown“ wird nach dem MPK-Beschluss vom 5.1.2021 über den 10.1.2021 hinaus bis zum 31.1.2021 verlängert. In diesem Zuge wird auch der Anspruch auf Kinderkrankengeld ausgeweitet. Eine gute Nachricht für Eltern mit betreuungspflichtigen Kindern.

Hintergrund

Am 13.12.2020 hat die Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin (MPK) einen harten Lockdown für die Zeit vom 16.12.2020 bis 10.1.2021 geschlossen; hierüber habe ich berichtet (s. Beitrag v. 14.12.2020). Am 5.1.2021 haben sich die hat sich die Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundeskanzlerin auf eine Verlängerung des Lockdowns bis 31.1.2021 verständigt. Die bisherigen Betriebsschließungen gelten unverändert fort. Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat zwar höchste Bedeutung für die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Dennoch bleibt es nach dem MPK-Beschluss vom 5.1.2021 dabei, dass die Maßnahmen für geschlossene Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen für ausgesetzte Präsenzpflicht bzw. Distanzunterricht in Schulen über den 10.1.2021 bis 31.1.2021 fortgesetzt werden, sofern nicht einzelne Länder etwas Abweichendes regeln.

MPK beschließt Ausweitung des Kinderkrankengeldes während der Corona-Krise

Die MPK hat vor dem Hintergrund des weiter dramatischen Infektionsgeschehens unter Ziff. 10 des Beschlusses vom 5.1.2021 deshalb folgendes beschlossen: Weiterlesen