Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eines Kindes tatsächlich erstatten

Tragen Eltern, die ihrem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, dessen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, können diese Aufwendungen die Einkommensteuer der Eltern mindern. Der Steuerabzug setzt aber voraus, dass die Eltern dem Kind die Beiträge tatsächlich gezahlt oder erstattet haben. Dies hat der BFH mit Urteil vom 13.3.2018 (X R 25/15) entschieden.

Zum Hintergrund: Eltern können gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG auch die Beiträge ihres Kindes, für das sie einen Anspruch auf einen Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 EStG) oder auf Kindergeld haben, als (eigene) Beiträge im Rahmen der Sonderausgaben ansetzen. Voraussetzung ist aber, dass die Eltern zum Unterhalt verpflichtet sind und sie durch die Beitragszahlung oder -erstattung tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet sind. Weiterlesen

Steuermodell „Zuwendungsnießbrauch für studierende Kinder“ genehmigt

Bereits vor rund zwei Jahren hatte ich in meinem Blog-Beitrag „Kosten für ein Erststudium: Wie Kinder wohlhabender Eltern die Abzugsbeschränkung umgehen“ darauf hingewiesen, dass mittels eines Zuwendungsnießbrauchs (Vermietungs-)Einkünfte – zeitlich befristet – auf Kinder übertragen werden können. Das FG Baden-Württemberg hat diese Auffassung nun mit Urteil vom 13.12.2016 (11 K 2951/15) bestätigt. Im Urteil heißt es ausdrücklich: „Nach Auffassung des Senats steht es Eltern frei, zu entscheiden, ob sie zum Zwecke der Gewährung von Unterhalt dem Kind Barmittel überlassen oder ob sie ihm – auch befristet – die Einkunftsquelle selbst übertragen. Wenn sie sich aus steuerlichen Gründen für Letzteres entscheiden, führt allein dies nicht dazu, dass die zugrunde liegende rechtliche Gestaltung als unangemessen im oben dargestellten Sinne anzusehen wäre.“ Weiterlesen

Erst- oder Zweitausbildung, das ist hier die Frage!

Hört man Politiker jeglicher Couleur, soll Bildung immer gefördert werden. Immerhin ist Bildung die Zukunft der Republik. Im Steuerrecht sieht dies jedoch gerade bei der Frage, ob eine Erst- oder Zweitausbildung vorliegt, eher chaotisch aus.  Weiterlesen

Verringerung des Fachkräftemangels durch Abschaffung des Ehegattensplittings?

Das Thema Fachkräftemangel taucht in den Medien vermehrt auf. Was jedoch nur selten bedacht wird: Der Staat fördert es teilweise auch. Er schafft steuerliche Anreize, dass ein Ehepartner (meistens der Mann) Vollzeit arbeitet und der andere (meistens die Frau) nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht. Denn in dieser Konstellation spart das Ehepaar am meisten Steuern. Je mehr die Frau arbeitet, desto geringer wird die Steuerersparnis durch das Ehegattensplitting. Dies führt dazu, dass viele hoch qualifizierte Frauen ihren Beruf nach der Geburt ihrer Kinder nicht mehr ausüben. Aus ökonomischer Sicht stellt dies eine erhebliche Ressourcenverschwendung dar. Weiterlesen