Keine Begrenzung der 1 %-Regelung auf 50 % der Aufwendungen

Auch wenn die Anwendung der 1 %-Regelung seit 2006 voraussetzt, dass das Kfz zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, die nach der 1 %-Regelung ermittelte Nutzungsentnahme auf 50 % der Gesamtaufwendungen für das Kfz zu begrenzen. So hat der BFH mit Urteil vom 15.5.2018 (X R 28/15) entschieden.

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