Die KfW-Schnellkredite zur Schließung der Mittelstandsförderlücke in der Corona-Unterstützung können seit dem 15.4.2020 bei der jeweiligen Hausbank beantragt werden. Eine gute Nachricht!
Hintergrund
Ich hatte berichtet: Am 6.4.2020 haben BMWi und BMF auf dem Pressewege den KfW-Schnellkredit angekündigt. Die Notifizierung des Programms durch die EU-Kommission erfolgte am 11.4.2020. In den letzten Tagen haben KfW, Bundesministerien und Wirtschaftsverbände fieberhaft an letzten Details gefeilt, damit der KfW-Schnellkredit jetzt von mittelständischen Unternehmen schnell in Anspruch genommen werden kann.
Der KfW-Schnellkredit ergänzt die Corona-Sofortzuschüsse auf Bundes- und Länderebene, Kreditprogramme über die Bürgschaftsbanken, die Eigenkapitalhilfen im Mittelstand über Mittelständische Beteiligungsgesellschaften und die Warenkreditversicherung. Das Gesamtpaket ist wichtig für die Wirtschaft, um den durch die Corona-Pandemie ausgelösten Wirtschaftseinbruch aufzufangen und die Unternehmen von einer kritischen finanziellen Schieflage zu bewahren.
Wesentlicher Inhalt des „KfW-Schnellkredits 2020“ und Eckdaten des Kreditprogramms sind: Weiterlesen