Wichtig ist die Beantwortung der vorstehenden Frage für die Änderungsmöglichkeit wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO
Bekannt oder nicht bekannt? Das ist hier die Frage!
Kommentar
Wichtig ist die Beantwortung der vorstehenden Frage für die Änderungsmöglichkeit wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO
Eine Steuerhinterziehung liegt unter anderem vor, wenn man gegenüber dem Finanzamt über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder aber wenn die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis gelassen werden und in der Folge beider Alternativen Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden. Weiterlesen