Vermieter dürfen auch eigentlich verjährte Schadenersatzforderungen mit der Mieterkaution verrechnen, wenn sie ihre Ersetzungsbefugnis nicht innerhalb der sechsmonatigen Verjährungsfrist ausgeübt haben – mit diesem aktuellen Urteil stärkt der BGH deutlich die Vermieterrechte (BGH v. 10.7.2024 – VIII ZR 184/23).
Hintergrund
Im Mietverhältnis wird in aller Regel zur Sicherung von Forderungen aus dem Mietverhältnis die Zahlung einer Mietkaution vereinbart, die vom Vermieter als Barkaution verzinslich anzulegen ist. Immer wieder streiten Vermieter und Mieter allerdings bei Ende des Mietverhältnisses über die Rückzahlung der Kaution, etwa weil Beschädigungen der Mietsache vorliegen oder die Mietsache nicht ordnungsgemäß renoviert wurde. Weiterlesen