Die Tax Agenda des Gesetzgebers
Seit einer guten Woche sondieren CDU, CSU, FDP und Grüne die Aussichten für eine Jamaika-Koalition. Mit dem Abschluss der Verhandlungen ist nicht vor Dezember zur rechnen. Unabhängig von den programmatischen Vorstellungen der Verhandlungspartner wird sich die kommende Bundesregierung mit einer Reihe von bisher unvollendeten Punkten beschäftigen müssen. Zeit für eine Wiedervorlageliste.
Sanierungsgewinnfreistellung: Was macht die EU?
Sehr schnell hatte die große Koalition auf den Beschluss des Großen Senats des BFH zum Sanierungserlass reagiert und eine gesetzliche Freistellung von Sanierungsgewinnen kodifiziert. Seitdem läuft das beihilferechtliche Prüfverfahren der EU-Kommission. Wenn nicht bald die erwartete positive Entscheidung fällt, muss der nächste Finanzminister Druck in Brüssel machen. Hinzu kommen die aktuellen BFH-Entscheidungen (BFH-Urteile vom 23.08.2017, I R 52/14 und X R 38/15), trotz vertrauensschutz-spendendem BMF Schreiben vom 27.04.2017 auch für Altfälle die Anwendung des Sanierungserlasses zu untersagen. Auch hier müsste die kommende Regierung gesetzgeberisch nachbessern.
Verlustverrechnung: Zurück in die Vergangenheit?
Mit einem Paukenschlag kippte das BVerfG am 12.5.2017 die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG. Bis Ende 2018 muss der Gesetzgeber rückwirkend von 2008 bis Ende 2015 den Verlustabzug für Kapitalgesellschaften bei einer Anteilsübertragung von mehr als 25 % und bis zu 50 % neu regeln. Pikant ist, dass inzwischen auch Satz 2 der Vorschrift, nach dem Verlustvorträge bei einem Anteilseignerwechsel von über 50 % vollständig untergehen, vor dem BVerfG gelandet ist. Weiterlesen →