Neuigkeiten bei elektronischen Kassensystemen – Zertifizierte Cloud TSE-Systeme verfügbar

Nach dem sog. Kassengesetz (BGBl 2016 I S. 3152) müssen Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen zum Manipulationsschutz einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) bei Kassenaufzeichnungen. Wer hierbei auf eine cloudbasierte TSE-Lösung setzt, muss diese bis 31.3.2021 umsetzen.

Was jetzt in der Praxis zu tun ist. Weiterlesen

TSE-Nachrüstung von elektronischen Kassen: Haussegen zwischen BMF und Länderfinanzministern hängt schief!

In einem neuen Schreiben vom 18.8.2020 ist das BMF der Ansicht, dass die von 15 Ländern (außer Bremen) beschlossene Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung gegen geltendes Recht verstößt. Wie sollen sich Unternehmer in diesem eskalierenden Streit nun verhalten? Weiterlesen

Kassengesetz: Nichtbeanstandung bei fehlender tSE-Aufrüstung jetzt in 15 Bundesländern

Bis auf das Land Bremen wollen jetzt alle restlichen Bundesländer nicht beanstanden, wenn ein Unternehmer mit Computerkasse die erforderliche tSE-Aufrüstung nicht bis 30.9.2020, sondern erst bis 31.3.2020 umsetzt. Worauf ist jetzt zu achten?

Hintergrund

Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 (BGBl 2016 I S. 3000 – kurz: Kassengesetz) wurden Unternehmen verpflichtet, ihre elektronischen Kassen(-systeme) ab dem 1.1.2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (tSE) aufzurüsten. Angesichts der erheblichen Verzögerungen bei der Zertifizierung von tSE-Lösungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der verspäteten Verfügbarkeit am Markt hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf Grund der Intervention des DIHK und anderer Verbände mit Schreiben vom 6.11.2019 eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30.9.2020 erlassen.

Wegen der coronabedingten Belastungen der Unternehmen einerseits und der weiterhin ausbleibenden Zertifizierung von Cloud-Lösungen andererseits hatte der DIHK gegenüber dem BMF eine weitere Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung über den 30.9.2020 hinaus angemahnt. Das BMF hatte jedoch in einem Schreiben an die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft – trotz eines gegenteiligen Mehrheitsvotums der mit dem Steuervollzug befassten Bundesländer – eine Anpassung der Frist abgelehnt (ich hatte berichtet).

15 Bundesländer verlängern Nichtbeanstandungsfrist bis 31.3.2021 Weiterlesen

Kassengesetz – worauf Gewerbetreibende jetzt bei elektronischen Kassen achten sollten

Das seit 1.1.2020 geltende, allerdings bereits 2016 beschlossene sog. Kassengesetz (BGBl 2016 I S. 3152) wird in der öffentlichen Wahrnehmung häufig auf die Folgen der Belegeausgabepflicht (Kassenbonpflicht) reduziert.

Für Unternehmen wird allerdings inzwischen die erforderliche Aufrüstung von elektronischen Kassen(systemen) mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (tSE) dringlich. Worauf müssen Gewerbetreibende jetzt schnellstens achten? Weiterlesen

Kassen-Nachschauen gelten als erfolgreich – zumindest in Berlin

Ein wesentlicher Bestandteil des Kassengesetzes aus dem Jahre 2016 ist die Möglichkeit einer Kassen-Nachschau durch die Finanzverwaltung. Diese hat seit Januar 2018 das Recht, Unternehmen unangekündigt aufzusuchen, um die ordnungsgemäße Führung der Kassen zu überprüfen. Betroffen sind insbesondere Gastronomen, Einzelhändler, Taxi- und Frisörbetriebe sowie die Glückspielbranche. Die Berliner Finanzverwaltung hat aktuell bekanntgegeben, wie erfolgreich ihre Kassen-Nachschauen im Jahre 2019 waren, wobei die Pressestelle leider die Mehrergebnisse aus reinen Kassen-Nachschauen und „echten“ Betriebsprüfungen nicht sauber trennt. Weiterlesen

Aufreger des Monats Dezember: Kassengesetz – eine Posse in drei Akten

Ende Dezember 2016 ist das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verabschiedet worden (BGBl 2016 Teil I Nr. 65). Bereits kurz nach Inkrafttreten der ersten Vorschriften ist erkannt worden, dass das Gesetz handwerkliche Fehler enthielt und in Teilen nicht umsetzbar war und ist (Posse Nummer 1). Bis heute sind die Fehler nicht beseitigt worden und führen in der Praxis zu Unverständnis und Problemen.

Ein Beispiel habe ich bereits im März 2017 in meinem Blog „Kassengesetz bedeutet viel Arbeit für Hausmeister“ veröffentlicht: Eine große Wohnungsbaugesellschaft hat in ihren Mietshäusern Münz-Waschmaschinen aufgestellt, die von den Hausmeistern bislang nur einmal wöchentlich geleert worden sind. Was gilt nach der aktuellen Gesetzesfassung? Weiterlesen