Das BMF hat eine Verlängerung der Frist für die Umrüstung von TSE-Kassen über Ende September 2020 hinaus abgelehnt, obwohl die überwiegende Zahl der Länder das gefordert hat. Das bringt viele Unternehmen jetzt in Not.
Hintergrund
Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016 (BGBl. I S. 3152) ist § 146a AO eingeführt worden. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungsvorschrift für die Buchführung und Aufzeichnung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme. Seit 1.1.2020 gilt auf der Grundlage dieses sogenannten Kassengesetzes die Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen an den Endkunden. Mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (tSE) ist hierbei gewährleistet, dass Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt verändert werden können. Eine flächendeckende Aufrüstung der Kassensysteme mit tSE war zum 1.1.2020 nach Aussage der Bundesregierung (BT-Drs. 19/18393) nicht erreichbar, weil das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erst im Dezember 2019 Zertifizierungen bzw. vorläufige Freigaben für hardwarebasierte Lösungen aussprechen konnte; deswegen gibt es eine Übergangsfrist bis 30.9.2020. Weiterlesen