Kann das Kapitalkonto II als persönliches Rücklagenkonto geführt werden?

Mit Urteilen vom 29.07.15 (IV R 15/14) und vom 04.02.2016 (IV R 46/12) hatte sich der BFH zu der Frage geäußert, ob die Einbringung eines Wirtschaftsguts in eine Personengesellschaft gegen Gutschrift eines Betrags ausschließlich auf dem Kapitalkonto II als Einlage oder als entgeltliches Geschäft zu werten ist. Der BFH hat sich für eine Einlage entschieden; das BMF akzeptiert die Rechtsprechung (BMF 26.07.2016, BStBl 2016 I S. 684). Damit einhergehend stellt sich in der Praxis die Frage, ob das Kapitalkonto II eines Gesellschafters nun als persönliches Rücklagenkonto geführt werden kann.

Dies ist von Bedeutung, weil die – sonst erforderliche – Verbuchung auf dem gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto wegen der damit einhergehenden Folgen (Überspringen stiller Reserven, Problematik der Schenkungsteuer) oder eine Einbringung ins Sonderbetriebsvermögen oftmals nicht gewünscht wird. Auch eine Verbuchung auf dem Kapitalkonto I wird wegen der damit verbundenen Verschiebung der Anteilsverhältnisse oftmals nicht angestrebt. Weiterlesen

Einbringung oder mehr als 100 Prozent geht nicht

Bei der Einbringung von Betrieben oder Mitunternehmeranteilen in eine Personengesellschaft nach § 24 UmwStG heißt es seit „Jahr und Tag“, der einbringende Gesellschafter müsse zur Gewährung der Buchwertfortführung neue Gesellschaftsanteile erhalten. So weit so gut. Doch wie können bei der Einbringung eines Betriebs in eine Einmann-GmbH & Co. KG, an der der Einbringende ohnehin 100 Prozent hält, neue Gesellschaftsanteile ausgegeben werden?

Bislang hat sich die Praxis damit „trösten“ können, dass auch eine Gutschrift auf dem Kapitalkonto II zur Gewährung von Gesellschaftsrechten führte. Es wurde also mehr auf die betragsmäßige Höhe des Kapitalkontos als auf die prozentuale Beteiligung, die das Kapitalkonto I verbrieft, geachtet. Dem hat der BFH aber ausdrücklich einen Riegel vorgeschoben (BFH 29.07.15, IV R 15/14 und 04.02.2016, IV R 46/12). Das BMF akzeptiert die Rechtsprechung (BMF 26.07.2016, BStBl 2016 I S. 684). Nun verbrieft also nur die Verbuchung auf dem Kapitalkonto I Gesellschaftsrechte in einer KG.

Aber wenn, wie erwähnt, hier bereits 100 Prozent „auf dem Konto stehen“, können zumindest begrifflich oder mathematisch – wie man es auch nimmt – keine weiteren Gesellschaftsrechte hinzukommen. Weiterlesen

Das Kapitalkonto – das unbekannte Wesen

Die Einordnung der Kapitalkonten von Personengesellschaften, insbesondere KGs und GmbH & Co. KGs, bereitet seit jeher steuerliche Probleme. Wie muss ein Konto „beschaffen“ sein, damit es am Verlustausgleich (§ 15a EStG) teilnimmt? Welche Auswirkungen ergeben sich auf Überentnahmen i.S. von § 4 Abs. 4a EStG? Welche Konten verbriefen Gesellschaftsrechte? Auf welchem Konto muss eine Einbringung  gutgeschrieben werden, damit diese „wahlweise“ erfolgsneutral oder erfolgswirksam (mit Schaffung von AfA-Potenzial) erfolgt? Fragen über Fragen.

Weiterlesen