Mit Urteilen vom 29.07.15 (IV R 15/14) und vom 04.02.2016 (IV R 46/12) hatte sich der BFH zu der Frage geäußert, ob die Einbringung eines Wirtschaftsguts in eine Personengesellschaft gegen Gutschrift eines Betrags ausschließlich auf dem Kapitalkonto II als Einlage oder als entgeltliches Geschäft zu werten ist. Der BFH hat sich für eine Einlage entschieden; das BMF akzeptiert die Rechtsprechung (BMF 26.07.2016, BStBl 2016 I S. 684). Damit einhergehend stellt sich in der Praxis die Frage, ob das Kapitalkonto II eines Gesellschafters nun als persönliches Rücklagenkonto geführt werden kann.
Dies ist von Bedeutung, weil die – sonst erforderliche – Verbuchung auf dem gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto wegen der damit einhergehenden Folgen (Überspringen stiller Reserven, Problematik der Schenkungsteuer) oder eine Einbringung ins Sonderbetriebsvermögen oftmals nicht gewünscht wird. Auch eine Verbuchung auf dem Kapitalkonto I wird wegen der damit verbundenen Verschiebung der Anteilsverhältnisse oftmals nicht angestrebt. Weiterlesen