Kindergelderhöhung und Entschärfung der kalten Progression auf der Kippe: Scheitert das Steuerfortentwicklungsgesetz?

Nach dem Aus der Regierungsampel am 6.11.2024 stehen wichtige Gesetzesvorhaben auf der Kippe, darunter auch das Steuerfortentwicklungsgesetz (StFeG, früher Zweites JStG 2024). Was bedeutet das für den Steuerzahler?

Hintergrund

Nach den der verfassungsrechtlichen Vorgaben des BVerfG muss das Existenzminimum je- derzeit steuerfrei gestellt werden. Deshalb legt nach einem Beschluss des Bundestages aus dem Jahr 1995 (BT-Beschluss v. 2.6.1995, BT-Drs. 13/1558 vom 31.5.1995) legt die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern (Existenzminimumbericht) vor. Auf dessen Basis müssen der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag entsprechend angepasst werden. Der Ausgleich der kalten Progression ist sicherzustellen, damit die Inflation insbesondere auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht die Lohnzuwächse auffrisst und ihnen netto ein angemessener Teil des Lohns verbleibt. Weiterlesen

Update: Bundesrat verabschiedet Inflationsausgleichsgesetz

Am 25.11.2022 hat der Bundesrat dem vom Bundestag am 11.11.2022 beschlossenen Inflationsausgleichsgesetz zugestimmt, aber auch eine Entschließung gefasst.

Hintergrund

Um die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen zu dämpfen, soll das Inflationsausgleichsgesetz für rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger die Steuerlast an die Inflation anpassen. Weiteres Ziel ist es, Familien zu unterstützen – durch Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags sowie durch Erhöhung des Kindergeldes. Das Gesetz ist Teil eines dritten Entlastungspakets der Bundesregierung, das Maßnahmen zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen umfasst. Beispielsweise soll der Grundfreibetrag im VZ 2023 auf 10.908 € und in 2024 auf 11.604 € angehoben werden. Der Bundestag hatte das Gesetz Mitte November 2022 mehrheitlich beschlossen.

Entschließung des Bundesrates

Bundesrat hat jetzt den Weg frei gemacht und dem Gesetz am 25.11.2022 zugestimmt. Allerdings hat der Bundesrat auch eine begleitende Entschließung gefasst (BR-Drs. 576/1/22 (B)).

Der Bundesrat weist auf Folgendes hin: Weiterlesen

Update: Bundeskabinett beschließt Inflationsausgleichsgesetz – Entlastungseffekt für Unternehmen nicht ausreichend

Am 14.9.2022 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz verabschiedet. Die Zielsetzung ist lobenswert, der Abbau der „kalten Progression“ ist aus Sicht der Wirtschaft aber völlig unzureichend.

Hintergrund

Bereits am 10.8.2022 hatte das BMF als Reaktion auf den durch den Ukrainekrieg befeuerten Inflationsanstieg in Deutschland Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgelegt, am 8.9.2022 folgte dann der Referentenentwurf des BMF. Damit sollen inflationsbedingte (steuerliche) Mehrbelastungen zumindest abgemildert werden. Vorgesehen sind Anpassungen des Einkommensteuertarifs und die Erhöhung des Kindergeldes bzw. des Kinderfreibetrags, insbesondere die Effekte der sog. „Kalten Progression“ sollen bei der Einkommensteuer abgemildert werden. Einzelheiten finden Sie in der NWB Online-Nachricht Gesetzgebung | Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz.

Für Wirtschaftsunternehmen wird die „kalte Progression“ nicht wirklich abgebaut

Das jetzt von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz enthält ein Paket von (steuerlichen) Entlastungsmaßnahmen, von dem rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner sowie Unternehmerinnen und Unternehmer profitieren sollen. Zudem werden Familien gezielt steuerlich unterstützt, beispielsweise wird eine vierköpfige Familie mit einem Jahreseinkommen von rund 56.000 € um 680 € im Jahr entlastet. Dieses gesetzgeberische Bemühen ist zu begrüßen.

Wie ist nun das Gesetzesvorhaben aus Sicht der Unternehmen aber in Bezug auf den Abbau der kalten Progression zu bewerten?

Für rund 2,3 Mio. Einzelunternehmen und ca. 450.000 Personengesellschaften ist die Einkommensteuer die zentrale steuerliche Belastungsquelle. Weiterlesen

Die Mär von der kalten Progression

Das BMF überraschte kürzlich mit der Ankündigung, das Thema ‚Kalte Progression‘ auf der Agenda nach oben zu setzten.  Ab dem Jahr 2016 soll der Einkommensteuertarif regelmäßig an die Inflationsentwicklung angepasst werden. Was das für den Steuerzahler bedeutet? Na viel jedenfalls nicht. Weiterlesen