Steuerliche Änderungen bei der Homeoffice-Pauschale – nicht nur zum Vorteil des Steuerpflichtigen

Das neue Jahressteuergesetz (JStG 2022) beinhaltet auch Änderungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Homeoffice. Leider überwiegen die Nachteile die Vorteile.

Hintergrund

Zur Abfederung der im Rahmen der Corona-Pandemie durch das „zwangsweise“ häusliche Arbeiten verbundenen Mehraufwendungen, z. B. durch das Heizen der Wohnung, höhere Strom-, Wasser- und Abwasserkosten, wurde für die Jahre 2020 bis 2021 durch das JStG 2020 v. 21.12.2020 (BGBl 2020 I S. 3096) die sog. Homeoffice-Pauschale in § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b Satz 4 EStG eingeführt, die mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz (v. 19.6.2022 BGBl. 2022 I S. 4167) bis zum 31.12.2022 verlängert wurde. Steuerpflichtige können danach bis Ende VZ 2022 für jeden ausschließlich im Homeoffice eine steuermindernde Pauschale von 5 €/Tag, maximal 600 €/Jahr geltend machen.

Was soll sich durch das JStG 2022 ändern?

Der Kern der Änderungen bei der Homeoffice-Pauschale (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG-E) durch das derzeit im Verfahren befindlichen JStG 2022 lautet: Weiterlesen