Die Digitalisierung verändert nahezu alle Lebensbereiche. Das gilt namentlich für den Handel, der immer stärker über digitale Plattformen abgewickelt wird. Aufgabe der Politik ist es deshalb, auch bei veränderten Bedingungen und neuen technischen Möglichkeiten im Kampf gegen Steuerbetrug im Online-Handel steuerehrliche Unternehmen zu schützen und für fairen Wettbewerb zwischen Verkäufern aus dem In- und Ausland zu sorgen. Jetzt hat das Bundeskabinett am 01.08.2018 den vom BMF vorgelegten Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet beschlossen. Die Regelung ist Kern des ursprünglichen „Jahressteuergesetzes 2018“. Dies ist ein erster, wichtiger Schritt im Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel, der aber (noch?) das erforderliche Augenmaß vermissen lässt.
Worum geht es?
Vor allem in Drittländern ansässige Unternehmen, die in Deutschland steuerlich nicht registriert sind, verletzen auf elektronischen Marktplätzen häufig ihre hier bestehenden steuerlichen Pflichten. Insbesondere führen sie für ihre Umsätze, die sie in Deutschland aus den Verkäufen erzielen, keine Umsatzsteuer ab. Weiterlesen