Sowohl für den Leistenden als auch für den Leistungsempfänger ergeben sich zurzeit mehr Fragen als Antworten, wie sich der einzelne Unternehmer zu verhalten hat. Insoweit werden Rechtsmittel gegen die Festsetzung der USt angebracht sein.
Sollversteuerung: Umsatzsteuer im Visier der Justiz – Teil III
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