Die Entscheidungen des III. Senates schrecken mich häufig auf; sie sind doch sehr „individuell“. Juristisch mag so einiges was der Senat entscheidet, vertretbar sein. Die praktischen Auswirkung auf die Nutzer des Rechts werden dabei außer Acht gelassen. So hat der Senat mit Urteil vom 13.05.15 (III R 8/14) entschieden, dass die Kostenentscheidung gem. § 77 EStG nicht mit dem Einspruch angefochten werden kann, wenn diese in der Einspruchsentscheidung über das Kindergeld enthalten ist. Weiterlesen
Kindergeldrecht ist für Juristen und nicht für das Volk gemacht?
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