In einer brandneuen Entscheidung vom 27.07.2017 – 2 AZR 681/16 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) der heimlichen PC Überwachung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber strenger Grenzen gesetzt.
Eine erste Einschätzung, denn bisher liegt nur eine Pressemeldung (31/2017) des BAG vor.